Uffenheim: +++ Wildunfall hat Konsequenzen +++
Ein Wildunfall vor einigen Tagen hat nun für einen 51-Jährigen aus Thüringen Konsequenzen. Gegen ihn wurde von der Verkehrspolizei Ansbach ein Bußgeldverfahren wegen einem Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz eingeleitet.
Er war mit seinem Pkw im Baustellenbereich auf der Bundesautobahn A 7, bei Uffenheim in Fahrtrichtung Süden, unterwegs, als ein Reh auf die Fahrbahn sprang. Beim Ausweichversuch prallte der Fahrer nach der Kollision mit dem Tier mit seinem Auto noch links und rechts in die Betonschutzwand. Der Sachschaden am Fahrzeug wird von der Polizei mit rund 5.000 Euro beziffert.
Den Unfall meldete er dann aber erst vier Tage später bei den Ordnungshütern an seinem Wohnort.
Die Verkehrspolizei Ansbach nimmt den aktuellen Vorfall zum Anlass, auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen. Demnach haben Kraftfahrer Unfälle mit Schalenwild (hierzu zählen in unseren heimischen Regionen insbesondere Reh- und Schwarzwild, aber auch beispielsweise Hirsche), bei denen das Tier verletzt oder getötet worden ist, unverzüglich dem Revierinhaber oder der nächsterreichbaren Polizeidienststelle zu melden.
