Ansbach: +++ Fahrzeug anlässlich Wochenmarkt in der Reitbahn abgeschleppt +++
Am Dienstag, 08.12.2020 musste in der Reitbahn ein Fahrzeug vom Abschleppdienst versetzt werden, weil dieses verbotswidrig geparkt war. Für den Verantwortlichen fallen nun neben einem Verwarnungsgeld auch Kosten für den Abschleppdienst an.
Die Polizeiinspektion Ansbach weist auf die verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Ansbach hin, gemäß derer am Abend vor einem Wochenmarkt (Samstag und Mittwoch ist Wochenmarkt) ab 22.00 Uhr nicht mehr geparkt werden darf. Diese Anordnung gilt bis zum jeweiligen Ende des Wochenmarktes am Markttag um 14.00 Uhr.
Hintergrund ist der Aufbau der Fieranten, der gegen 05.00 Uhr morgens beginnt. Das gültige Haltverbot ist eindeutig beschildert. Die Polizeiinspektion Ansbach wird nach Absprache mit der Stadt Ansbach in der Reitbahn Verstöße konsequent ahnden und Fahrzeuge abschleppen lassen.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach
