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Ansbach: +++ Personenbeförderung ohne Lizenz und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz +++

Am Montagvormittag, 15.02.2021 gegen 09:40 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der
Verkehrspolizei Ansbach an der Anschlussstelle „Ansbach“ der Bundesautobahn A 6 einen Kleinbus mit neun Insassen.

Der Fahrer, ein 39-jähriger Rumäne, transportierte seine Landsleute samt Gepäck im gewerblichen Verkehr vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in die Heimat. Allerdings hatte er hierfür nicht die erforderliche Lizenz zur Personenbeförderung.

Darüber hinaus stießen die Ordnungshüter bei der Durchsicht der Transportpapiere für alle Anwesenden auf Einreiseverweigerungen, die am Sonntag, 14.02.2021 von Behörden in Frankreich ausgestellt worden sind, weil die Osteuropäer für die Einreise ins westliche Nachbarland keinen triftigen Grund hatten. Da Großbritannien derzeit zu einem der Hochrisikogebiete hinsichtlich des Covid-19-Virus zählt, besteht seit Ende Januar ein allgemeines Beförderungsverbot nach der Corona-Schutz-Verordnung, von dem die Rumänen keine Ausnahme in Anspruch nehmen konnten. Wie sie dennoch von der Insel auf das Festland gelangt sind, ist derzeit Gegenstand der weiteren polizeilichen Ermittlungen.

Neben dem Bußgeldverfahren wegen einem Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz kommt auf den Fahrer in jedem Fall ein weiteres wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz hinzu. Da der 39-Jährige im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz hat, musste er 1.000 Euro als Sicherheit hinterlegen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach