Betrieb von Schulen und Tagesbetreuungseinrichtungen nun an allgemeine Bekanntmachungen zur 7-Tage-Inzidenz gekoppelt – Bekanntmachungen am…
Am 22.04.2021 wurde das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz („Bundesnotbremse“) verkündet, welches am 23.04.2021 in Kraft tritt. Daraus folgend wurde die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) mit Wirkung vom 23.04.2021 an die Bundesregelungen angepasst. Dies führt zu Änderungen im Verfahren der bislang am Freitag erfolgten amtlichen Bekanntmachungen zum Schul- und Kitabetrieb in der darauffolgenden Kalenderwoche. Künftig erfolgt ein einheitliches Vorgehen beim Verfahren bei inzidenzabhängigen…