Aufwandsentschädigung für den Abschuss von Wildschweinen
Um das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern möglichst gering zu halten, ist die Dezimierung der Schwarzwildbestände eine entscheidende vorbeugende Maßnahme. Für jede Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, wird daher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro gewährt. Diese müssen zwischen dem 19. Dezember 2017 und 31. März 2018 erlegt worden sein. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist etwa, dass…