Ansbach erlässt Allgemeinverfügung für ältere Holzfeuerungsanlagen
Ansbach, 2. September 2022 - Die Stadt Ansbach hat zu Holzfeuerungsanlagen eine Allgemeinverfügung erlassen. Ältere Holzfeuerungsanlagen, die bereits außer Betrieb genommen werden mussten, dürfen aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Ansbach während der Heizperiode vom 4. September 2022 bis 31. März 2023 wieder in Betrieb genommen werden. Betroffen sind stillgelegte private Holzfeuerungen (zentrale Holzheizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen, beispielsweise Kachelöfen). Die Stadt Ansbach reagiert hiermit auf das…