+++ Behelfs- oder Betriebsausfahrten +++
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es für Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, Polizei und Straßenbetriebsdienste so genannte Behelfs- oder Betriebsausfahrten. Diese dürfen nur von den genannten Organisationen benutzt werden. Für alle anderen gilt: Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf nur an den offiziellen Anschlussstellen auf- und abgefahren werden. Die Benutzung von Behelfsausfahrten ist nicht nur verboten, sondern auch äußerst gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen. Die verbotswidrige Benutzung…
