Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Änderungen für Geimpfte und Genesene, Öffnung der Außengastronomie und der…
Mit der Änderung gilt: vollständig geimpfte Personen und Genese werden ab 6. Mai 2021 den Personen mit negativem Testergebnis gleichgestellt ab 10. Mai 2021 werden alle körpernahen Dienstleistungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 den Friseuren und Fußpflegern gleichgestellt ab 10. Mai werden Hundeschulen bei einer stabilen Inzidenz unter 165 zugelassen. Weitere Öffnungsschritte wurden in der vorliegenden Änderung noch nicht beschlossen. Wir rechnen daher mit weiteren Verlautbarungen in den nächsten…