Stadt und Landkreis Ansbach: Keine Auswahlmöglichkeit des Corona-Impfstoffs für Impfwillige
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums sollen aufgrund der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vorrangig mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca versorgt werden. Andere Personen sollen bei der Versorgung mit den übrigen Impfstoffen (derzeit im…