Bayerns Artenschutzgesetze verstoßen nicht gegen Verfassung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18.10.2023 die Klage der AfD gegen das ÖDP-Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen“ abgewiesen. Nach dem Landtag hat nun auch das Oberste Bayerische Gericht den Auftrag von 1,75 Millionen Wahlberechtigten bestätigt. In Stadt und Landkreis Ansbach waren es 32.392 Wahlberechtigte. Bei Wind und Wetter ...