Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Am Dienstagabend, 27.04.2021 hat die Staatsregierung eine Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. baymbl-2021-291 BayIfsMV_12 Änderung 27.04.2021 Wesentliche Änderungen darin sind: die inzidenzunabhängige Öffnung von Ladengeschäften der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben in Angleichung an die Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG: Abstand zu anderen Personen, Maskenpflicht, Beschränkung der…