Muhr am See: +++ Fischwilderei +++
Ein Angler aus Hessen wurde am Dienstag, 26.05. um 19.30 Uhr durch eine Streife der Wasserschutzpolizei beim Angeln im Naturschutzgebiet „Vogelinsel“ am Altmühlsee angetroffen. Er hatte sich über das im Erlaubnisschein vermerkte Verbot des Angelns im Naturschutzgebiet hinweg gesetzt und muss sich deshalb wegen Fischwilderei verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen
