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	<title>Arbeitnehmer &#8211; fränkischer.de</title>
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	<description>Online Nachrichten-Magazin für Stadt und Landkreis Ansbach</description>
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		<title>Arbeitnehmer-Infos zum Kurzarbeitergeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fraenkischer.arbeiten]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 15:28:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Karriereleiter]]></category>
		<category><![CDATA[Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1536" src="https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" srcset="https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach.jpg 2048w, https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach-300x225.jpg 300w, https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach-1024x768.jpg 1024w, https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach-86x64.jpg 86w" sizes="(max-width: 2048px) 100vw, 2048px" /></div>Ansbach, 03.04.2020 &#8211; Viele Unternehmen haben bei der Agentur f&#252;r Arbeit Ansbach-Wei&#223;enburg inzwischen Kurzarbeit angezeigt. Hierdurch sollen K&#252;ndigungen vermieden werden, wenn das Unternehmen vor&#252;bergehend den Betrieb einstellen musste oder nicht genug Arbeit da ist. Was bedeutet das f&#252;r die Besch&#228;ftigten? Wir haben hier einige Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantwortet. Muss ich Kurzarbeitergeld selber beantragen? [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1536" src="https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach.jpg 2048w, https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach-300x225.jpg 300w, https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach-1024x768.jpg 1024w, https://frank-clone.novo-peak.it/app/uploads/2019/07/190703-Agentur-für-Arbeit-Ansbach-86x64.jpg 86w" sizes="(max-width: 2048px) 100vw, 2048px" /></div><p><strong>Ansbach, 03.04.2020 &ndash; Viele Unternehmen haben bei der Agentur f&uuml;r Arbeit Ansbach-Wei&szlig;enburg inzwischen Kurzarbeit angezeigt.</strong></p>
<p>Hierdurch sollen K&uuml;ndigungen vermieden werden, wenn das Unternehmen vor&uuml;bergehend den Betrieb einstellen musste oder nicht genug Arbeit da ist. Was bedeutet das f&uuml;r die Besch&auml;ftigten? Wir haben hier einige Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantwortet.</p>
<h4>Muss ich Kurzarbeitergeld selber beantragen?</h4>
<p>Nein, Ihr Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit an und beantragt das Kurzarbeitergeld. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer m&uuml;ssen nichts tun. Ihr Arbeitgeber muss sich deshalb bei der Agentur f&uuml;r Arbeit melden.</p>
<h4>Wer zahlt mir mein Kurzarbeitergeld?</h4>
<p>Sie erhalten das Kurzarbeitergeld von Ihrem Arbeitgeber. Die Unternehmen gehen damit in Vorleistung. Grund: Nur die Betriebe wissen, wie sich Ihre Arbeitszeit ver&auml;ndert hat. Die Betriebe bekommen das Kurzarbeitergeld dann im Nachhinein von der Agentur f&uuml;r Arbeit erstattet.</p>
<h4>Ich habe einen Nebenjob. Hat das Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld?</h4>
<p>Wenn die Nebent&auml;tigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgef&uuml;hrt wurde, hat diese keinen Einfluss auf Ihr Kurzarbeitergeld. Nehmen Sie eine Nebent&auml;tigkeit auf w&auml;hrend Sie Kurzarbeitergeld bekommen, wird das Gehalt normalerweise angerechnet. Aber: Wenn Sie eine Nebenbesch&auml;ftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich aufnehmen, wird der Zuverdienst bis zum urspr&uuml;nglichen<br>
Nettoeinkommen nicht angerechnet. Diese Regelung gilt vom 01.04.2020 bis 31.10.2020. Systemrelevant sind zum Beispiel Unternehmen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittellogistik.</p>
<h4>Muss ich wirklich Minusstunden machen oder Urlaub nehmen?</h4>
<p>Grunds&auml;tzlich muss der Arbeitgeber alles daf&uuml;r tun, um die Kurzarbeit zu vermeiden. In der Coronakrise verzichtet der Gesetzgeber momentan auf den Aufbau von Minusstunden. Au&szlig;erdem verlangt die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit derzeit nicht den Einsatz von Erholungsurlaub. Das gilt allerdings nur f&uuml;r die Urlaubsanspr&uuml;che f&uuml;r das laufende Kalenderjahr. Resturlaub aus dem Vorjahr soll wie gehabt nach M&ouml;glichkeit eingesetzt werden. F&uuml;r Urlaub innerhalb des Kurzarbeitergeldzeitraumes erhalten Sie Ihren vollen Lohnanspruch.</p>
<h4>Werden meine Sozialversicherungsbeitr&auml;ge trotz KuG weiterhin gezahlt?</h4>
<p>Ja, Sie bleiben auch in Kurzarbeit sozialversichert. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beitr&auml;ge f&uuml;r die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und l&auml;sst sich diese wie das Kurzarbeitergeld von den Agenturen f&uuml;r Arbeit erstatten.</p>
<h4>Das Kurzarbeitergeld ist zu wenig. Was kann ich tun?</h4>
<p>Sie k&ouml;nnen beispielsweise einen dieser drei Wege nutzen:</p>
<ol>
<li>F&uuml;r Familien mit geringem Einkommen steht der Notfall-Kinderzuschlag zur Verf&uuml;gung, um sich finanziell abzusichern. Hierdurch k&ouml;nnen Familien monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Der Notfall-Kinderzuschlag kann online auf arbeitsagentur.de beantragt werden.</li>
<li>Sie k&ouml;nnen auch eine Nebenbesch&auml;ftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich aufnehmen. Dazu geh&ouml;ren beispielsweise Unternehmen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittellogistik. Der Zuverdienst wird bis zum urspr&uuml;nglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Diese Regelung gilt vom 01.04.2020 bis 31.10.2020.</li>
<li>Eine andere M&ouml;glichkeit um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ist das Arbeitslosengeld II. Dieses kann beim Jobcenter beantragt werden. Dort wird dann gepr&uuml;ft, ob die Voraussetzungen erf&uuml;llt sind.</li>
</ol>
<h4>Ich bekomme KuG und bin jetzt krank geworden. Was passiert nun?</h4>
<p>Wenn Sie krank werden, w&auml;hrend Sie Kurzarbeitergeld erhalten, bekommen Sie sechs Wochen lang weiterhin Kurzarbeitergeld. Nach der Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.</p>
<h4>Bei meinem Arbeitgeber gibt es keinen Betriebsrat. Was gilt dann?</h4>
<p>Wenn es bei Ihnen keinen Betriebsrat gibt, muss jeder Besch&auml;ftigte einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Wenn die Zustimmung in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann Ihr Arbeitgeber die Kurzarbeit anordnen. Falls nicht, muss er bei der Anzeige zur Kurzarbeit Ihre Einverst&auml;ndniserkl&auml;rung beif&uuml;gen.</p>
<p>Weitere Informationen im Internet: https://www.arbeitsagentur.de/ Aktuelle Erkl&auml;rvideos bei Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCAqWLJfbZCzDhBo9i4xGDtQ</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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