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	<title>bAV &#8211; fränkischer.de</title>
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	<description>Online Nachrichten-Magazin für Stadt und Landkreis Ansbach</description>
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	<title>bAV &#8211; fränkischer.de</title>
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	<item>
		<title>Wie kann man das schaffen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Business Lounge Magazin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Mar 2019 21:35:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Altersversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Mittelfranken]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div>Es ist politisch gewollt, dass die Menschen zus&#228;tzlich eine private Altersversorgung ben&#246;tigen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist f&#252;r viele Angestellte eine lukrative M&#246;glichkeit und bietet Unternehmen eine interessante Benefitleistung. Doch die Abwicklung der bAV ist inzwischen f&#252;r viele Betriebe schlichtweg nicht mehr leistbar. Eigentlich haben Personalabteilungen daf&#252;r zu sorgen, dass ein Unternehmen immer gen&#252;gend Facharbeiter [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div><p><strong>Es ist politisch gewollt, dass die Menschen zus&auml;tzlich eine private Altersversorgung ben&ouml;tigen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist f&uuml;r viele Angestellte eine lukrative M&ouml;glichkeit und bietet Unternehmen eine interessante Benefitleistung. Doch die Abwicklung der bAV ist inzwischen f&uuml;r viele Betriebe schlichtweg nicht mehr leistbar.</strong></p>
<p>Eigentlich haben Personalabteilungen daf&uuml;r zu sorgen, dass ein Unternehmen immer gen&uuml;gend Facharbeiter hat. In Zeiten des Fachkr&auml;ftemangels ist das eine herausfordernde und umfangreiche Aufgabe. &Uuml;ber ihr Kerngesch&auml;ft hinaus bekommen Personalabteilungen aber oft auch Aufgaben zugeteilt, die das vorhandene Personal betreffen, etwa die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung.</p>
<p><strong>Neues, eigenes Rechtsgebiet</strong><br>
Dabei hat sich gerade die Abwicklung der bAV in den letzten Jahren zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. &bdquo;Durch BAG-Urteile und die Umsetzung von EU-Richtlinien gibt es eine schleichende Regulierung der bAV&ldquo;, erkl&auml;rt der Netzwerk Fachkr&auml;fte-Experte Anton Wittmann. Durch zum Teil zweifelhafte Vertriebspraktiken in der Vergangenheit, sind f&uuml;r Betriebe zum Teil hohe Risiken entstanden. Einige Anw&auml;lte haben diese juristischen Schlupfl&ouml;cher bereits f&uuml;r sich als Gesch&auml;ftsmodell erkannt. Zahlreiche Urteile in den letzten Jahren regulieren inzwischen steuerliche oder arbeitsrechtliche Belange der bAV. Das hat zur Folge, dass Unternehmen nun f&uuml;nf wichtige Aufgabenfelder im Blick haben m&uuml;ssen:</p>
<ul>
<li>laufend Aktualisierung der arbeitsrechtlichen Zusage</li>
<li>Korrekte Abwicklung von Leistungsf&auml;llen</li>
<li>Regelm&auml;&szlig;ige Informationen an Mitarbeiter (Urteil von 2014) und Meldepflichten einhalten</li>
<li>Prozessmanagement, zum Beispiel bei Mitarbeiterwechseln zur schuldbefreienden &Uuml;bertragung der Versorgungszusage</li>
<li>J&auml;hrliche Schulungen und Informationsmanagement f&uuml;r die Personalabteilung</li>
</ul>
<p><strong>Ab 2019 werden Arbeitnehmer auf Arbeitgeber zukommen</strong><br>
Seit dem <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/1-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">1. Januar</a> 2018 gilt das Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz f&uuml;r alle tarifgebundenen Arbeitsverh&auml;ltnisse; es sollte die H&uuml;rden f&uuml;r eine bAV abbauen, damit sie sich in den Unternehmen etabliert. &bdquo;Die Politik will eine Verbreitung in den Betrieben, notfalls auch verpflichtend&ldquo;, erkl&auml;rt der bAV-Experte. &bdquo;Diese Vorgehensweise ist aber die schlechteste L&ouml;sung. Ein firmeneigenes bAV-Konzept sch&uuml;tzt hingegen vor unn&ouml;tigem Risiko f&uuml;r den Arbeitgeber, denn damit kann man die vielf&auml;ltigen Versicherungsvertr&auml;ge ablehnen, mit denen die Mitarbeiter an die Personalabteilung herantreten.&ldquo; Deshalb besteht jetzt f&uuml;r Arbeitgeber die Notwendigkeit zu reagieren, denn ab <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/1-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">1. Januar</a> 2019 gilt das Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz auch f&uuml;r nicht tariflich gebundene Arbeitsverh&auml;ltnisse. Die Vertriebsmitarbeiter der Banken, Beratungs- und Versicherungsunternehmen werden bereits daraufhin geschult, um gezielt die Privatkunden, also die Arbeitnehmer, zu &uuml;berzeugen, dass ihr Chef doch das vorliegende bAV-Angebot abschlie&szlig;en soll. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeltumwandlung, und wenn ein Unternehmen kein eigenes Konzept hat, muss es auf Wunsch die Angebote der Arbeitnehmer &uuml;bernehmen. Kann der Arbeitgeber aber mit einem firmeneigenem Konzept eine Alternative anbieten, enth&auml;lt diese in der Regel auch f&uuml;r den Arbeitnehmer bessere Bedingungen. Gleichzeitig bewahrt es das Unternehmen vor einer nicht mehr leistbaren Arbeit f&uuml;r die Personalabteilung und minimiert das Risiko.</p>
<p><strong>Regelm&auml;&szlig;ige Schulungen</strong><br>
Es herrscht in vielen Unternehmen gro&szlig;e Unsicherheit zu diesem Thema. Um die Personalverantwortlichen zu unterst&uuml;tzen, hat das <a href="http://www.netzwerk-fachkr&#xE4;fte.de" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">Netzwerk f&#xFC;r Fachkr&#xE4;fte</a> zusammen mit dem bAV-Experten Anton Wittmann Schulungen und Weiterbildungsseminare entwickelt.</p>
<p>Bildnachweis: BLMAG<br>
Quelle: Business Lounge Magazin</p>
<p><a href="https://businesslounge-wirtschaftsmagazin.de/2019/02/07/wie-kann-man-das-schaffen/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">Source link </a></p>]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Sind bAV-Altverträge zu retten?</title>
		<link>https://frank-clone.novo-peak.it/sind-bav-altvertraege-zu-retten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Business Lounge Magazin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Aug 2018 15:02:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Ansbach]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div>Teil 1 der neuen Serie: Entgegen aller Vorbehalte k&#246;nnen alte Vertr&#228;ge einvernehmlich aufgel&#246;st werden &#8211; Gerichte regeln oft im Nachhinein die Gesetzeslage. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein komplexes Werk, auf die ein Mitarbeiter grunds&#228;tzlich Anspruch hat. Gerade wenn ein Unternehmen hier nichts selbst geregelt hat, sondern sich auf die unterschiedlichen Vertr&#228;ge der Angestellten verl&#228;sst, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div><p><strong><span style="color: #993300;">Teil 1 der neuen Serie:</span> Entgegen aller Vorbehalte k&ouml;nnen alte Vertr&auml;ge einvernehmlich aufgel&ouml;st werden &ndash; Gerichte regeln oft im Nachhinein die Gesetzeslage. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein komplexes Werk, auf die ein Mitarbeiter grunds&auml;tzlich Anspruch hat. Gerade wenn ein Unternehmen hier nichts selbst geregelt hat, sondern sich auf die unterschiedlichen Vertr&auml;ge der Angestellten verl&auml;sst, kann ein unn&ouml;tiges Haftungsrisiko entstehen &ndash; mit finanziellen Folgen. In einer Roadshow des Netzwerks Fachkr&auml;fte zu diesem Thema hat sich herausgestellt, dass sehr viele Unternehmen die Tragweite des Themas komplett untersch&auml;tzen und damit vielfach unn&ouml;tige Angriffsfl&auml;che bieten. In einer neuen Serie mit dem bAV-Experten des Netzwerks Fachkr&auml;fte, Anton Wittmann, kl&auml;ren wir &uuml;ber einzelne Sachverhalte auf. Heute: Kann man aus problematischen Altvertr&auml;gen aussteigen?</strong></p>
<p>Die bAV ist in vielen Unternehmen in den letzten Jahren gewachsen. Einzelne Mitarbeiter haben Vertr&auml;ge von ihren privaten Versicherungsvertretern mitgebracht, zum Teil sind neue Mitarbeiter bereits mit einem bAV-Vertrag ihres alten Arbeitgebers hinzugekommen. Das Ergebnis ist ein un&uuml;bersichtliches Sammelsurium an unterschiedlichen Vertr&auml;gen. Problematisch ist immer deren Inhalt. Es gab bisher rund 100 Versicherungsunternehmen, die eine Finanzierung der bAV angeboten haben; entsprechend viele Varianten gibt es &ndash; von gut bis schlecht. Dabei ist die Versicherung nach wie vor nur die Finanzierung der bAV, die Zusage gibt der Arbeitgeber. &bdquo;In 95 Prozent der mir bekannten F&auml;lle fehlt hier ein entsprechender Arbeitsvertrag, in dem die bAV geregelt wird&ldquo;, ist Netzwerk Fachkr&auml;fte-Experte Anton Wittmann immer wieder erstaunt. Die Folge: Das Haftungsrisiko f&uuml;r das Unternehmen kann nicht optimal minimiert werden. Daraus k&ouml;nnen nicht unerhebliche Nachteile entstehen, etwa bei einer schlechten Verzinsung oder wenn die Versicherung aufgrund der wirtschaftlichen Lage weniger zahlt als urspr&uuml;nglich angenommen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch viele Urteile in den letzten vier Jahren Auflagen f&uuml;r Arbeitgeber entstanden sind, die schnell in eine Haftungsfalle f&uuml;hren k&ouml;nnen. Was das Gesetz zuvor im Unklaren gelassen hatte, wurde im Nachhinein per Urteil geregelt. Allerdings werden in den meisten Firmen die Arbeitsvertr&auml;ge nicht entsprechend diesen Ver&auml;nderungen angepasst.</p>
<p>Viele Vertr&auml;ge sind immer noch &ndash; trotz der zahlreichen Urteile &ndash; vom Produktverkauf getrieben. So verwendet eine gro&szlig;e deutsche Bank noch immer Unterlagen, die bei der Unterschrift bereits gegen geltendes Gesetz versto&szlig;en, weil eine Klausel enthalten ist, die seit 2016 nicht mehr zul&auml;ssig ist. &bdquo;Damit ist jede Anspruchsbegrenzung gegen den Arbeitgeber auszuhebeln&ldquo;, ist Wittmann entsetzt. &bdquo;Dadurch ist nur eines&nbsp; sicher: der Arbeitgeber muss in jedem Fall draufzahlen.&ldquo;</p>
<p><strong>Altvertr&auml;ge beurteilen</strong><br>
Gibt es so ein Sammelsurium an Vertr&auml;gen, sollte ein Unternehmen eine eigene systematische Vorgehensweise sowie eine eigene bAV einf&uuml;hren und die Mitarbeiter dazu bewegen, die neuen Vertr&auml;ge zu unterschreiben. &bdquo;Es ist ein M&auml;rchen, dass man Altvertr&auml;ge nicht aufl&ouml;sen kann. Man kann sich mit den Mitarbeitern in der Regel einvernehmlich einigen, wenn die neuen Konditionen auch f&uuml;r ihn besser sind&ldquo;, erkl&auml;rt Wittmann. &bdquo;W&auml;ren die Mitarbeiter richtig beraten, w&uuml;rden sie oft ihre alten Vertr&auml;ge gar nicht wollen.&ldquo;</p>
<p><strong>Handlungsempfehlungen des Experten</strong></p>
<ul>
<li>Alle bestehende Vertr&auml;ge der Mitarbeiter durchsehen und nach Haftungsrisiko beurteilen</li>
<li>Eigenes Versorgungswerk mit bAV implementieren, die das eigene Haftungsrisiko reduzieren</li>
<li>Problematische Altvertr&auml;ge durch neue Angebote ersetzen, vor allem ehemalige m&uuml;ndliche Vereinbarungen in Zukunft schriftlich fixieren</li>
<li>Alle Arbeitsvertr&auml;ge anpassen</li>
<li>Regelm&auml;&szlig;ige Vorgehensweise, die der Gesetzgeber auch vorschreibt, das hei&szlig;t: Alle Mitarbeiter rund einmal pro Jahr informieren, bei aktuellen &Auml;nderungen entsprechend &ouml;fter</li>
</ul>
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<div class="block"><strong>Netzwerk Fachkr&auml;fte</strong><br>
Robert-Dinzl-Haus<br>
Robert-Dinzl-Stra&szlig;e 19 | 91583 Schillingsf&uuml;rst<br>
Aktuelle Fragen an unseren Spezialisten Anton Wittmann:<br>
Telefon: 0981 / 97 212 &ndash; 0<br>
bav@netzwerk-fachkraefte.de | www.netzwerk-fachkraefte.de</div>
<div></div>
<div class="block">Bildnachweis: BLMAG</div>
</div>
<p>Quelle: Business Lounge Magazin</p>
<p><a href="http://businesslounge-wirtschaftsmagazin.de/2018/07/05/sind-altvertraege-zu-retten/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">Source link </a></p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Von wegen „Pay and Forget“</title>
		<link>https://frank-clone.novo-peak.it/von-wegen-pay-and-forget/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Business Lounge Magazin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Feb 2018 22:23:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>
		<category><![CDATA[Benefit]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Altersversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Risiko]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div>Es klingt nach einer Verbesserung, ist allerdings nur Augenwischerei: Anfang Juli hat der Bundesrat dem umstrittenen Betriebsrentenst&#228;rkungsgesetz zugestimmt, f&#252;r das sich Arbeitsministerin Andrea Nahles stark gemacht hatte. Doch f&#252;r die Unternehmer wird das Haftungsrisiko bei einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht geringer, nur un&#252;bersichtlicher. Auf der Homepage der Bundesregierung hei&#223;t es, dass es mit dem Betriebsrentenst&#228;rkungsgesetz [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div><p><strong>Es klingt nach einer Verbesserung, ist allerdings nur Augenwischerei: Anfang Juli hat der Bundesrat dem umstrittenen Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz zugestimmt, f&uuml;r das sich Arbeitsministerin Andrea Nahles stark gemacht hatte. Doch f&uuml;r die Unternehmer wird das Haftungsrisiko bei einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht geringer, nur un&uuml;bersichtlicher.</strong></p>
<p>Auf der Homepage der Bundesregierung hei&szlig;t es, dass es mit dem Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz attraktiver f&uuml;r Unternehmen werde, eine Betriebsrente anzubieten. In verschiedenen Publikationen wurde das Gesetz als &bdquo;pay and forget&ldquo; gefeiert, soll hei&szlig;en: Der Arbeitgeber zahlt seine Beitr&auml;ge und damit habe sich die Haftungsfrage erledigt. &bdquo;Ganz so einfach ist das nicht&ldquo;, warnt der Ansbacher bAV-Experte Anton Wittmann. Er hat sich bereits eingehend mit dem neuen Gesetz besch&auml;ftigt. &bdquo;So entsteht gleich die n&auml;chste Haftungsfalle. Es bleiben die zahlreichen Informations- und Aufkl&auml;rungspflichten des Arbeitgebers gegen&uuml;ber seinen Mitarbeitern. Kommt er diesen nicht nach, ist er bereits wieder in der Haftung.&ldquo;</p>
<p>Bisher war der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer bei vier Prozent Geldumwandlung, mit dem neuen Gesetz darf er bis zu acht Prozent umwandeln, wenn der Arbeitgeber mitmacht. &bdquo;Das sieht nach einer Verdoppelung aus, ist in Wahrheit aber nur Augenwischerei.&ldquo; Denn wie bisher gibt es nur f&uuml;r die ersten vier Prozent eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, die der Arbeitgeber als Zuschuss weitergibt. F&uuml;r die weiteren vier Prozent gibt es aber nur noch eine Steuerersparnis. Die Sozialabgaben hierauf m&uuml;ssen voll entrichtet werden und sp&auml;ter in der Rentenphase m&uuml;ssen auf die Ertr&auml;ge noch einmal die Sozialabgaben voll gezahlt werden. &bdquo;Das ist eine Frechheit, denn so werden die zus&auml;tzlichen vier Prozent doppelt mit den Sozialausgaben belastet. Das rechnet sich am Ende nicht&ldquo;, so der bAV-Experte. &bdquo;F&uuml;r die Unternehmen wird es aber kritisch, denn gerade auf solche Umst&auml;nde m&uuml;ssen sie ihre Mitarbeiter hinweisen, ansonsten haften sie und zahlen am Ende aus der eigenen Tasche drauf.&ldquo; Die Vereinfachung durch das Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz betrifft nur den Beitrag, alles andere bleibt. &bdquo;Es wird suggeriert, dass es eine Erleichterung gibt, de facto gibt es dieselbe Haftung wie bisher.&ldquo; Und zus&auml;tzlich muss der Unternehmer &uuml;ber die Gesetzes&auml;nderungen Bescheid wissen, um entsprechend seiner Informationspflicht nachzukommen. Doch die Wenigsten wissen &uuml;berhaupt, was im neuen Gesetz steht. Zudem ist der bisherige Weg, eine bAV umzusetzen, geregelt und der Arbeitgeber hat eine Garantie. Die gibt es beim neuen Umsetzungsweg noch nicht, hier gibt es viele Unbekannte. Unter anderem spielt hier das Tarifrecht mit rein. Deshalb ist es wichtig, dass sich Unternehmer genau informieren.</p>
<p><strong>Positives Beispiel</strong><br>
Das neue Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz sorgt aber auch f&uuml;r einige Verbesserungen, etwa bei Teilzeitkr&auml;ften und Geringverdiener. Hier hat der Arbeitgeber nun die M&ouml;glichkeit einer zus&auml;tzlichen F&ouml;rderung. Betroffen sind alle Arbeitnehmer bis zu einem Bruttogehalt von monatlich 2.200 Euro, das umfasst ganze Branchen. Damit soll die bAV auch bei Mitarbeitern mit unterdurchschnittlichem Einkommen verbreitet werden. Der Unternehmer kann nun 480 Euro im Jahr zuzahlen; zur Finanzierung darf er 30 Prozent dieser Summe an Lohnsteuer einbehalten, also 144 Euro. Letztlich zahlt der Unternehmer so nur 336 Euro dazu.</p>
<p>Bildnachweis: BLMAG<br>
Quelle: Business Lounge Magazin</p>
<p><a href="http://businesslounge-wirtschaftsmagazin.de/2017/12/07/von-wegen-pay-and-forget/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">Source link </a></p>]]></content:encoded>
					
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