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	<title>Bundesweiter Lockdown &#8211; fränkischer.de</title>
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	<description>Online Nachrichten-Magazin für Stadt und Landkreis Ansbach</description>
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	<title>Bundesweiter Lockdown &#8211; fränkischer.de</title>
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	<item>
		<title>Bundesweiter Lockdown ab 16. Dezember 2020 &#8211; Das bedeutet es im Einzelnen für Bayern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Karin Obermillacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Dec 2020 10:39:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blaulichter]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
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		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesweiter Lockdown]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1919" height="1080" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg 1919w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-300x169.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1024x576.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1536x864.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1919px) 100vw, 1919px" /></div>Deutschland, 13.12.2020 &#8211; Nach der kurzfristig einberufenen Beratung zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den 16 Ministerpr&#228;sidenten am heutigen Sonntag, 13. Dezember 2020, ist es nun fix. Der bundesweite Lockdown wird kommen und dass schon am Mittwoch, den 16. Dezember 2020. Bisherige Ma&#223;nahmen der einzelnen Bundesl&#228;nder bleiben weiterhin g&#252;ltig &#8211; Bayern. Der Lockdown geht bis zum 10. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1919" height="1080" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg 1919w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-300x169.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1024x576.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1536x864.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1919px) 100vw, 1919px" /></div><p><strong>Deutschland, 13.12.2020 &ndash; Nach der kurzfristig einberufenen Beratung zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den 16 Ministerpr&auml;sidenten am heutigen Sonntag, <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/13-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">13. Dezember</a> 2020, ist es nun fix. Der bundesweite Lockdown wird kommen und dass schon am Mittwoch, den <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/16-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">16. Dezember</a> 2020.</strong></p>
<ol>
<li><strong>Bisherige Ma&szlig;nahmen</strong> der einzelnen Bundesl&auml;nder bleiben weiterhin g&uuml;ltig &ndash; <a href="https://fraenkischer.de/ausserordentliche-kabinettssitzung-beraet-haertere-massnahmen-mit-katastrophenfall-und-ausgangsbeschraenkungen-06-12-2020/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">Bayern</a>.</li>
<li>Der <strong>Lockdown</strong> geht bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021.</li>
<li>Die <strong>Ausgangssperre</strong> von 21 bis 5 Uhr ist auch an Weihnachten und Silvester g&uuml;ltig.</li>
<li><strong>Kontaktbeschr&auml;nkungen</strong>: Treffen weiterhin nur f&uuml;r zwei Haushalte mit insgesamt f&uuml;nf Personen (Kinder unter 14 Jahre ausgenommen) erlaubt.</li>
<li><strong>Kontaktbeschr&auml;nkungen &uuml;ber Weihnachten: </strong>Vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/24-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">24. Dezember</a> bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/26-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">26. Dezember</a> 2020 gibt es eine Ausnahme der Kontaktbeschr&auml;nkungen. Nicht aber f&uuml;r Silvester! An den Weihnachtsfeiertagen d&uuml;rfen Treffen mit 4 &uuml;ber den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuz&uuml;glich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis stattfinden. Dies reduziert sich zu den vorher geltenden Ma&szlig;nahmen in Bayern.</li>
<li><strong>Kontaktbeschr&auml;nkungen &uuml;ber Silvester und Neujahr: </strong>Hier gibt es keine Ausnahmen zu den &uuml;blichen Kontaktbeschr&auml;nkungen. Zudem gibt es ein bundesweites An- und Versammlungsverbot, ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Feuerwerksverbot auf publikumstr&auml;chtigen Pl&auml;tzen.</li>
<li><strong>L&auml;den und Dienstleister bleiben geschlossen:</strong> Ausnahme besteht lediglich beim Einzelhandels f&uuml;r&nbsp;&nbsp; Lebensmittel und systemrelevant Produkte und Dienstleistungen.</li>
<li><strong>Reduzierung von Kontakten in Schulen und Kindertagesst&auml;tten:</strong> Zwischen dem <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/16-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">16. Dezember</a> 2020 bis <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 sollen Kinder, wenn m&ouml;glich zu Hause betreut werden. Daher sind Schulen geschlossen und Sch&uuml;ler sind von der Pr&auml;senzpflicht ausgeschlossen. Eine Notfallbetreuung soll sichergestellt werden.</li>
<li>Unternehmen werden zu <strong>Home-Office</strong> oder Betriebsferien aufgerufen.</li>
<li>Die <strong>Schlie&szlig;ung der Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen</strong> bleibt bis <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 bestehen. Das <strong>Alkoholverbot</strong> im &ouml;ffentlichen Raum ist weiterhin g&uuml;ltig.</li>
<li><strong>Gottesdienste</strong> und andere die Zusammenk&uuml;nfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygienema&szlig;nahmen und mit Anmeldung m&ouml;glich.</li>
<li>In <strong>Pflege-, Alten- und behinderten Einrichtungen</strong> ist nur ein Besuch pro Tag mit Nachweis eines negativen Coronatests und Zutritt nur mit einer FFP2 Maske erlaubt; Pflegepersonal wird zweimal in der Woche einem Test unterzogen.</li>
<li>Weitere<strong> Ma&szlig;nahmen in allen Hotspots</strong> ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche k&ouml;nnen <a href="https://fraenkischer.de/ausserordentliche-kabinettssitzung-beraet-haertere-massnahmen-mit-katastrophenfall-und-ausgangsbeschraenkungen-06-12-2020/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">regional</a> umgesetzt werden, wie z. B. eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.</li>
<li>Von allen nicht zwingend notwendigen <strong>Reisen </strong>im In- und ins Ausland ist abzusehen.</li>
</ol>
<h5>Eine Beratung wird am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/5-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">5. Januar</a> 2021 erneut stattfinden und &uuml;ber die Ma&szlig;nahmen ab <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/11-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">11. Januar</a> 2021 beschlie&szlig;en.</h5>
<hr>
<h4>Beschluss im Wortlaut der Telefonkonferenz am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/13-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">13. Dezember</a> 2020<strong><br>
</strong></h4>
<p>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder fassen folgenden Beschluss:</p>
<p>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder haben zuletzt am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/25-november/" target="_blank" data-wpel-link="internal">25. November</a> einschneidende und befristete Ma&szlig;nahmen beschlossen bzw. verl&auml;ngert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzud&auml;mmen und damit auch schwere Krankheitsverl&auml;ufe und Todesf&auml;lle zu verhindern. Damit sollte zudem eine &Uuml;berlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenh&auml;user und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet.</p>
<p>Es ist durch die Ma&szlig;nahmen gelungen, vor&uuml;bergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilit&auml;t und den damit verbundenen zus&auml;tzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl t&auml;glicher Todesf&auml;lle sind die Folge.</p>
<p>Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Ma&szlig;nahmen zur Beschr&auml;nkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/25-november/" target="_blank" data-wpel-link="internal">25. November</a> definiert ist, sodass es den Gesundheits&auml;mtern wieder m&ouml;glich wird, Infektionsketten m&ouml;glichst vollst&auml;ndig identifizieren und unterbrechen zu k&ouml;nnen und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.</p>
<p>Bund und L&auml;nder danken der weit &uuml;berwiegenden Mehrheit der Bev&ouml;lkerung, die mit ihrem besonnenen und r&uuml;cksichtsvollen Verhalten w&auml;hrend der gesamten Zeit der Pandemie dazu beitr&auml;gt, die Ausbreitung des Virus zu bek&auml;mpfen. Dieser Gemeinsinn ist das h&ouml;chste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie. Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit gro&szlig;er Flexibilit&auml;t und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Besch&auml;ftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kr&auml;fte daf&uuml;r sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gew&auml;hrleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im n&auml;chsten Jahr schrittweise die Pandemie &uuml;berwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder:</p>
<ol>
<li>Die bestehenden Beschl&uuml;sse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder bleiben weiterhin g&uuml;ltig. Wie bereits auf der regul&auml;ren Konferenz am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/13-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">13. Dezember</a> 2020 vereinbart, werden die L&auml;nder die bis zum</li>
<li>Dezember 2020 befristeten Ma&szlig;nahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer <strong>Landesverordnungen bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 </strong>verl&auml;ngern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.</li>
<li><strong>Private Zusammenk&uuml;nfte </strong>mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschr&auml;nken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon</li>
<li>Auch in diesem besonderen Jahr sollen die <strong>Weihnachtstage </strong>gemeinsam gefeiert werden k&ouml;nnen. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst &uuml;blich m&ouml;glich sein. In Abh&auml;ngigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die L&auml;nder vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/24-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">24. Dezember</a> bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/26-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">26. Dezember</a> 2020 &ndash; als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschr&auml;nkungen &ndash; w&auml;hrend dieser Zeit Treffen mit 4 &uuml;ber den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuz&uuml;glich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangeh&ouml;rigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausst&auml;nde oder 5 Personen &uuml;ber 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindr&uuml;cklich an die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger appelliert, Kontakte in den f&uuml;nf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).</li>
<li>Am <strong>Silvestertag </strong>und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Dar&uuml;ber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumstr&auml;chtigen Pl&auml;tzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Z&uuml;nden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.</li>
<li>Der <strong>Einzelhandel&nbsp; </strong>mit&nbsp;&nbsp; Ausnahme&nbsp;&nbsp; des&nbsp;&nbsp; Einzelhandels&nbsp;&nbsp; f&uuml;r&nbsp;&nbsp; Lebensmittel,&nbsp;&nbsp; der Wochenm&auml;rkte f&uuml;r Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getr&auml;nkem&auml;rkte, Reformh&auml;user, Babyfachm&auml;rkte, der Apotheken, der Sanit&auml;tsh&auml;user, der Drogerien, der Optiker, der H&ouml;rger&auml;teakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkst&auml;tten, der Fahrradwerkst&auml;tten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsm&auml;rkte, Futtermittelm&auml;rkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Gro&szlig;handels wird ab dem <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/16-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">16. Dezember</a> 2020 bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem t&auml;glichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschr&auml;nkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.</li>
<li><strong>Dienstleistungsbetriebe im Bereich der K&ouml;rperpflege </strong>wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und &auml;hnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine k&ouml;rperliche N&auml;he unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fu&szlig;pflege, bleiben weiter m&ouml;glich.</li>
<li>Auch an den <strong>Schulen </strong>sollen im Zeitraum vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/16-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">16. Dezember</a> 2020 bis <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 die Kontakte deutlich eingeschr&auml;nkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer m&ouml;glich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grunds&auml;tzlich geschlossen oder die Pr&auml;senzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. F&uuml;r Abschlussklassen k&ouml;nnen gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In <strong>Kindertagesst&auml;tten </strong>wird analog verfahren. F&uuml;r Eltern werden zus&auml;tzliche M&ouml;glichkeiten geschaffen, f&uuml;r die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.</li>
<li>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu pr&uuml;fen, ob die Betriebsst&auml;tten entweder durch <strong>Betriebsferien oder gro&szlig;z&uuml;gige Home-Office- L&ouml;sungen vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/16-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">16. Dezember</a> 2020 bis <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 </strong>geschlossen werden k&ouml;nnen, um bundesweit den Grundsatz &bdquo;Wir bleiben zuhause&ldquo; umsetzen zu k&ouml;nnen.</li>
<li>Die Lieferung und Abholung mitnahmef&auml;higer Speisen f&uuml;r den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter m&ouml;glich. Der Verzehr vor Ort wird der <strong>Verzehr von alkoholischen Getr&auml;nken </strong><strong>im &ouml;ffentlichen Raum </strong>wird vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/16-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">16. Dezember</a> bis <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 untersagt. Verst&ouml;&szlig;e werden mit einem Bu&szlig;geld belegt.</li>
<li><strong>Gottesdienste </strong>in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenk&uuml;nfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zul&auml;ssig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenk&uuml;nften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazit&auml;ten f&uuml;hren k&ouml;nnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuf&uuml;hren. In den kommenden Tagen werden dar&uuml;ber hinaus Gespr&auml;che innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften gef&uuml;hrt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen f&uuml;r religi&ouml;se Zusammenk&uuml;nfte zu kommen.</li>
<li>F&uuml;r <strong>Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste </strong>sind besondere Schutzma&szlig;nahmen zu treffen. Der Bund unterst&uuml;tzt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die &Uuml;bernahme der Kosten f&uuml;r Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die L&auml;nder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche f&uuml;r das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelm&auml;&szlig;igen Tests sind ebenso f&uuml;r das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erh&ouml;hter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests f&uuml;r die Besucherinnen und Besucher verbindlich</li>
<li>Bund und L&auml;nder betonen erneut, dass &uuml;ber die gemeinsamen Ma&szlig;nahmen hinaus gem&auml;&szlig; der <strong>Hotspotstrategie </strong>in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschr&auml;nkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zus&auml;tzliche Ma&szlig;nahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von &uuml;ber 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Ma&szlig;nahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Ma&szlig;nahmen nach &sect; 28a Abs. 2 InfSchG sp&auml;testens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschr&auml;nkungen, wenn die Inzidenz von &uuml;ber 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche &uuml;berschritten wird.</li>
<li>Bund und L&auml;nder appellieren eindringlich an alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in der Zeit bis Januar von nicht zwingend notwendigen <strong>Reisen </strong>im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdr&uuml;cklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausl&auml;ndischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarant&auml;nepflicht<sup>1</sup> f&uuml;r einen Zeitraum von 10 Tagen nach R&uuml;ckkehr besteht. Eine Beendigung der Quarant&auml;ne nur durch einen negativen Test m&ouml;glich, der fr&uuml;hestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.</li>
<li>Die Ma&szlig;nahmen f&uuml;hren dazu, dass einige <strong>Wirtschaftsbereiche </strong>auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschr&auml;nkungen ihres Gesch&auml;ftsbetriebes hinnehmen m&uuml;ssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbst&auml;ndigen und selbst&auml;ndigen Angeh&ouml;rigen der Freien Berufe auch weiterhin <strong>finanziell unterst&uuml;tzen</strong>. Daf&uuml;r steht die verbesserte &Uuml;berbr&uuml;ckungshilfe III bereit, die Zusch&uuml;sse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem h&ouml;heren monatlichen Zuschuss in H&ouml;he von maximal 000 Euro f&uuml;r die direkt und indirekt von den Schlie&szlig;ungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Besch&auml;ftigung zu sichern. F&uuml;r die von der Schlie&szlig;ung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen &auml;hnlich wie&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; bei&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; den&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; au&szlig;erordentlichen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wirtschaftshilfen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; geben. Der mit den Schlie&szlig;ungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsg&uuml;tern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unb&uuml;rokratisch und schnell m&ouml;glich gemacht werden. Zu inventarisierende G&uuml;ter k&ouml;nnen ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidit&auml;t.</li>
<li>F&uuml;r Gewerbemiet- und Pachtverh&auml;ltnisse, die von staatlichen Covid-19 Ma&szlig;nahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschr&auml;nkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Ver&auml;nderung der Gesch&auml;ftsgrundlage darstellen k&ouml;nnen. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. P&auml;chtern und Eigent&uuml;mern vereinfacht.</li>
<li>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung <strong>am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/5-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">5. Januar</a> 2021 erneut beraten </strong>und &uuml;ber die Ma&szlig;nahmen ab <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/11-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">11. Januar</a> 2021 beschlie&szlig;en.</li>
</ol>
<hr>
<p>Quelle: <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/livestream/heute-pressekonferenz-nach-der-besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1557858" target="_blank" rel="noopener noreferrer follow" data-wpel-link="external">Bundesregierung Deutschland, Beschluss in Wortlaut</a></p>]]></content:encoded>
					
		
		
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