
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Click-and-Collect &#8211; fränkischer.de</title>
	<atom:link href="https://frank-clone.novo-peak.it/tag/click-and-collect/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://frank-clone.novo-peak.it</link>
	<description>Online Nachrichten-Magazin für Stadt und Landkreis Ansbach</description>
	<lastBuildDate>Mon, 11 Jan 2021 11:14:41 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.9.3</generator>

<image>
	<url>https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2017/03/09005401/AN_Fraenkischer_Favicon144x144-100x100.png</url>
	<title>Click-and-Collect &#8211; fränkischer.de</title>
	<link>https://frank-clone.novo-peak.it</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>#inAnsbacheinkaufen: Onlineangebot der Stadt Ansbach erweitert</title>
		<link>https://frank-clone.novo-peak.it/inansbacheinkaufen-onlineangebot-der-stadt-ansbach-erweitert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion Allgemein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2021 11:11:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ansbach]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Slider]]></category>
		<category><![CDATA[#inAnsbacheinkaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Click-and-Collect]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fraenkischer.de/?p=134610</guid>

					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1982" height="1115" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990.jpg 1982w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990-300x169.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990-1024x576.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990-1536x864.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1982px) 100vw, 1982px" /></div>Ansbach, 11.01.2021 &#8211; Die Stadt Ansbach hat das digitale H&#228;ndlerportal ausgebaut und zu einem H&#228;ndler, Gastronomie- und Dienstleistungsportal erweitert. Das neue Angebot ist unter &#8222;#inAnsbacheinkaufen&#8220; auf der Startseite der st&#228;dtischen Internetseite zu finden. &#8222;Wir freuen uns, damit allen Betrieben mit einem Gesch&#228;ft oder B&#252;ro im Stadtgebiet Ansbach diese Neuerung zur Verf&#252;gung stellen zu k&#246;nnen&#8220;, so [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1982" height="1115" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990.jpg 1982w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990-300x169.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990-1024x576.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/24143559/picsart_03-24-026534587413550330990-1536x864.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1982px) 100vw, 1982px" /></div><p><strong>Ansbach, 11.01.2021 &ndash; Die Stadt Ansbach hat das digitale H&auml;ndlerportal ausgebaut und zu einem H&auml;ndler, Gastronomie- und Dienstleistungsportal erweitert. Das neue Angebot ist unter &bdquo;#inAnsbacheinkaufen&ldquo; auf der Startseite der st&auml;dtischen Internetseite zu finden.</strong></p>
<p>&bdquo;Wir freuen uns, damit allen Betrieben mit einem Gesch&auml;ft oder B&uuml;ro im Stadtgebiet Ansbach diese Neuerung zur Verf&uuml;gung stellen zu k&ouml;nnen&ldquo;, so Oberb&uuml;rgermeister <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/thomas-deffner/" target="_blank" data-wpel-link="internal">Thomas Deffner</a>. &bdquo;Da seit heute in Bayern das sogenannte &sbquo;Click und Collect&lsquo; erm&ouml;glicht wird, k&ouml;nnen wir alle wieder verst&auml;rkt die Angebote vor Ort nutzen.&ldquo;</p>
<p>Nachdem die Verl&auml;ngerung des Lockdowns im Januar 2021 verk&uuml;ndet wurde, soll das H&auml;ndlerportal dazu beitragen, Aktionen und Angebote des Handels sichtbar zu machen und die Betriebe in der Corona-Zeit zu unterst&uuml;tzen. Dazu wurden neue Felder und Funktionen erg&auml;nzt. Betriebe k&ouml;nnen direkt im Kontaktfeld sichtbar ihren Webshop, ihr Wochenangebot oder ihre Wochenkarte bekannt machen. &Uuml;ber diese Funktion kann vor allem die Gastronomie ihre Tages- und Wochenkarten oder in der aktuellen Situation ihre ToGo- und Lieferangebote ver&ouml;ffentlichen. Weiterhin k&ouml;nnen nun in jedem Eintrag zehn Fotos von speziellen Produkten, Angeboten oder Aktionen eingestellt, beschrieben und mit einem Webshop oder einer Produktseite verlinkt werden. Auch nach Beendigung der Pandemie soll das Portal als Orientierungshilfe f&uuml;r Kundinnen und Kunden sowie G&auml;ste Bestand haben und weiter gepflegt werden.</p>
<p>&bdquo;Das H&auml;ndlerportal wurde vor allem in den ersten Wochen der Coronabedingten Einschr&auml;nkungen gut genutzt. Bei t&auml;glichen Zugriffszahlen auf die st&auml;dtische Homepage im vierstelligen Bereich bietet es den Ansbacher Betrieben eine gute M&ouml;glichkeit, neue Kundengruppen zu erschlie&szlig;en&ldquo;, so Deffner. Das H&auml;ndlerportal ist weiterhin direkt auf der Seite www.ansbach.de unter &bdquo;#inAnsbacheinkaufen&ldquo; zu finden. Unternehmen k&ouml;nnen sich registrieren unter <a href="https://www.ansbach.de/inansbacheinkaufen" target="_blank" rel="noopener noreferrer follow" data-wpel-link="external">https://www.ansbach.de/inansbacheinkaufen</a> und dar&uuml;ber ihre Daten verwalten.</p>
<p>Die Wirtschaftsf&ouml;rderung ber&auml;t und unterst&uuml;tzt Betriebe auch bei Fragen rund um die Digitalisierung und den Aufbau von Online-Verkaufskan&auml;len. Interessierte nehmen bitte Kontakt auf unter<br>
<a href="mailto:wirtschaftsfoerderung@ansbach.de">wirtschaftsfoerderung@ansbach.de</a> oder via Telefon 0981/51-300.</p>
<hr>
<p>Quelle: Stadt Ansbach</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Noch härtere Maßnahmen und eine Verlängerung des zweiten Lockdowns bis Ende Januar 2021 beschlossen</title>
		<link>https://frank-clone.novo-peak.it/noch-haertere-massnahmen-und-eine-verlaengerung-des-zweiten-lockdowns-bis-ende-januar-2021-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion Allgemein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jan 2021 20:09:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Redaktion]]></category>
		<category><![CDATA[Slider]]></category>
		<category><![CDATA[Click-and-Collect]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Lockdown]]></category>
		<category><![CDATA[Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
		<category><![CDATA[Wechsel- und Distanzunterricht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fraenkischer.de/?p=134312</guid>

					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1919" height="1080" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg 1919w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-300x169.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1024x576.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1536x864.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1919px) 100vw, 1919px" /></div>AKTUALISIERUNG, 07.01.2020 &#8211; Nach der Ministerratskonferenz am gestrigen Mittwoch, den 6. Januar 2021 wurde in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass die vom Bund beschlossenen Ma&#223;nahmen in Bayern angenommen und um wenige Punkte erweitert werden. Alle Punkte aus der Ministerratskonferenz, wie auch vom Bund, treten am 11. Januar 2021 in Kraft! Die bisherigen Ma&#223;nahmen bleiben bis dahin [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1919" height="1080" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168.jpg 1919w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-300x169.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1024x576.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/12/11105351/wp-16076804283861416029127003819168-1536x864.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1919px) 100vw, 1919px" /></div><p><strong>AKTUALISIERUNG, 07.01.2020 &ndash; Nach der Ministerratskonferenz am gestrigen Mittwoch, den <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/6-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">6. Januar</a> 2021 wurde in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass die vom Bund beschlossenen Ma&szlig;nahmen in Bayern angenommen und um wenige Punkte erweitert werden.</strong></p>
<p>Alle Punkte aus der Ministerratskonferenz, wie auch vom Bund, treten <strong>am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/11-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">11. Januar</a> 2021 in Kraft</strong>! Die bisherigen Ma&szlig;nahmen bleiben bis dahin bestehen.</p>
<p>Neue Punkte, die f&uuml;r Bayern gelten, finden sich im Bereich des Einzelhandels und den Schulen sowie der Kinderbetreuung:</p>
<ul>
<li><strong>Einzelhandel:</strong> Das in der ersten Phase des zweiten Lockdowns verbotene <strong>Click-and-Collect</strong>-Verfahren wurde nun in Bayern wieder erlaubt. Hintergrund war die Bef&uuml;rchtung, dass sich dadurch vor Weihnachten gr&ouml;&szlig;ere Menschenansammlungen vor Gesch&auml;ften bilden k&ouml;nnten. Nun aber wird dem Einzelhandel diese M&ouml;glichkeit wieder geboten und Einwohner k&ouml;nnen so ihren regionalen Einzelhandel wieder unterst&uuml;tzen.</li>
<li>In den Schulen gilt ab <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/11-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">11. Januar</a> 2021 keine Pr&auml;senzpflicht. Die Weihnachtsferien werden allerdings auch nicht verl&auml;ngert. Ein <strong>Distanzunterricht</strong> soll stattfinden.</li>
<li>Die <strong>Notbetreuung</strong> f&uuml;r Kinder in Kitas, Kinderg&auml;rten und Grundschulen soll f&uuml;r alle Eltern, bei denen Bedarf besteht unabh&auml;ngig des Berufes, genutzt werden k&ouml;nnen.</li>
<li>Au&szlig;erdem werden die <strong>Faschingsferien</strong> vom 15. bis <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/19-februar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">19. Februar</a> 2021 in Bayern gestrichen, um hier Lerninhalte und Unterrichtszeit nachzuholen.</li>
</ul>
<hr>
<p><strong>Deutschland, 05.01.2020 &ndash; Die Regierungschefs und Bundeskanzlerin Merkel haben beim Treffen am heutigen Nachmittag, den <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/5-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">5. Januar</a> 2021, beschlossen, die strikten Ma&szlig;nahmen zum zweiten Lockdown bis mindestens zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/31-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">31. Januar</a> 2021 zu verl&auml;ngern.</strong></p>
<p>Des Weiteren wurden einige Ma&szlig;nahmen noch verst&auml;rkt, hierzu ein kleiner &Uuml;berblick. Den ausf&uuml;hrlichen Beschluss findet Ihr am Ende dieses Artikels.</p>
<ul>
<li><strong>Private wie auch &ouml;ffentliche Treffen</strong> sind nur noch mit Angeh&ouml;rigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt.</li>
<li>Die Arbeit von Betrieben soll (wo m&ouml;glich) im <strong>Home-Office</strong> stattfinden; Kantinen werden geschlossen.</li>
<li>Der <strong>Bewegungsradius</strong> bei Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von &uuml;ber 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird auf 15 km um den Wohnort eingeschr&auml;nkt</li>
<li>F&uuml;r <strong>Alten- und Pflegeheime </strong>sind besondere Schutzma&szlig;nahmen zu treffen (Testungen und FFP2-Masken).</li>
<li><strong>Schulen, Kinderg&auml;rten und Kitas</strong> bleiben weiterhin geschlossen.</li>
<li>Zur Betreuung der eigenen Kinder wird das <strong>Kinderkrankengeld</strong> im Jahr 2021 f&uuml;r 10 zus&auml;tzliche Tage pro Elternteil (20 zus&auml;tzliche Tage f&uuml;r Alleinerziehende) erh&ouml;ht.</li>
<li>&nbsp;Es ist eine Zwei-Test-Strategie bei <strong>Einreise aus Risikogebieten</strong> n&ouml;tig.</li>
<li>Die <strong>Ausgangssperre</strong> zwischen 21 und 5 Uhr bleibt bestehen.</li>
<li>Die Gastronomie, Veranstaltungsst&auml;tten, der Einzelhandel, Fitnessstudios etc. sowie all diejenigen Betriebe, die bisher schlie&szlig;en mussten, bleiben weiterhin geschlossen.</li>
<li>Das <strong>Alkoholverbot</strong> im &ouml;ffentlichen Raum ist weiterhin g&uuml;ltig.</li>
</ul>
<p>Zur Info: Am morgigen Mittwoch, den <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/6-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">6. Januar</a> 2021, gibt es eine Ministerratssitzung, in der weitere Ma&szlig;nahmen und Details f&uuml;r Bayern beschlossen werden k&ouml;nnen. Eine Pressekonferenz durch Ministerpr&auml;sident Dr. Markus S&ouml;der ist um 12 Uhr mittags geplant.</p>
<p><strong>Am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/25-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">25. Januar</a> wird &uuml;ber die weiteren Ma&szlig;nahmen ab dem <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/1-februar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">1. Februar</a> 2021 gesprochen und auf das aktuelle Pandemiegeschehen eingegangen.</strong></p>
<hr>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="kqXsiEJA7b"><p><a href="https://fraenkischer.de/bundesweiter-lockdown-ab-16-dezember-2020-das-bedeutet-es-im-einzelnen/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">Bundesweiter Lockdown ab 16. Dezember 2020 &#x2013; Das bedeutet es im Einzelnen f&#xFC;r Bayern</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted" title="&#x201E;Bundesweiter Lockdown ab 16. Dezember 2020 &#x2013; Das bedeutet es im Einzelnen f&#xFC;r Bayern&#x201C; &#x2014; fr&#xE4;nkischer.de" src="https://fraenkischer.de/bundesweiter-lockdown-ab-16-dezember-2020-das-bedeutet-es-im-einzelnen/embed/#?secret=G33XlwdhsZ#?secret=kqXsiEJA7b" data-secret="kqXsiEJA7b" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<hr>
<p><strong>Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/5-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">5. Januar</a> 2021</strong></p>
<p><strong>Ausf&uuml;hrlicher Beschluss</strong><strong>&nbsp;</strong></p>
<p>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder fassen folgenden Beschluss:</p>
<p>Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 gepr&auml;gt. Viele B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger haben auf f&uuml;r sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu sch&uuml;tzen. Daf&uuml;r danken wir allen sehr.</p>
<p>Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unerm&uuml;dlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkr&auml;fte, &Auml;rztinnen und &Auml;rzte und aller anderen, die in Krankenh&auml;usern, Pflegeheimen und Gesundheits&auml;mtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.</p>
<p>Mit der Mobilisierung aller Kr&auml;fte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Vertr&auml;glichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Daf&uuml;r geb&uuml;hrt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und L&auml;nder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die z&uuml;gige Entwicklung von Impfstoffen zu bew&auml;ltigen. Mit den nunmehr verf&uuml;gbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive f&uuml;r eine Normalisierung unseres Alltags und die R&uuml;ckkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschr&auml;nkungen.</p>
<p>Bund und L&auml;nder begr&uuml;&szlig;en ausdr&uuml;cklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europ&auml;ischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam f&uuml;r alle 27 L&auml;nder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleing&auml;nge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.</p>
<p>Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und M&auml;rz werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate beg&uuml;nstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik d&auml;mpfend auswirken, wenn auch ein gr&ouml;&szlig;erer Teil der j&uuml;ngeren Bev&ouml;lkerung geimpft ist.</p>
<p>Mit Besorgnis betrachten Bund und L&auml;nder die Entwicklung von Mutationen des SARS- Cov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und L&auml;ndern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ung&uuml;nstigeren Eigenschaften m&ouml;glichst weitgehend zu begrenzen.</p>
<p>Eine pr&auml;zise Einsch&auml;tzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres au&szlig;erordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverz&ouml;gerungen gekommen sein. Dar&uuml;ber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens w&auml;hrend der Feiertage erst sp&auml;ter im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tats&auml;chliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.</p>
<p>In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei &uuml;ber 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue F&auml;lle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. &Uuml;ber 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von &uuml;ber 200 auf. Deshalb ist es unter Abw&auml;gung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, &uuml;ber den <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> hinaus die weitgehenden Beschr&auml;nkungen aufrecht zu erhalten. Gem&auml;&szlig; der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschr&auml;nkende Ma&szlig;nahmen umgesetzt.</p>
<p>Ziel von Bund und L&auml;ndern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheits&auml;mter &ndash; unterst&uuml;tzt von Bund und L&auml;ndern &ndash; wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarant&auml;ne f&uuml;r Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zus&auml;tzliche Aussagen zur Infektionsdynamik erm&ouml;glichen, wie der r- Wert oder die Verdopplungszeit.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder:</p>
<ol>
<li>Die bestehenden Beschl&uuml;sse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder bleiben weiterhin g&uuml;ltig. <strong>Alle bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021 befristeten Ma&szlig;nahmen</strong>, die auf gemeinsamen Beschl&uuml;ssen beruhen, werden die L&auml;nder in den entsprechenden Landesverordnungen <strong>bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/31-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">31. Januar</a> 2021 verl&auml;ngern</strong>. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder bitten alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger dringend, auch in den n&auml;chsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschr&auml;nken und soweit m&ouml;glich zu Hause zu bleiben.</li>
<li><strong>In Erweiterung der bisherigen Beschl&uuml;sse werden private Zusammenk&uuml;nfte </strong>im Kreis der Angeh&ouml;rigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person</li>
<li><strong>Betriebskantinen </strong>werden geschlossen wo immer die Arbeitsabl&auml;ufe es zulassen. Zul&auml;ssig bleibt die Abgabe von mitnahmef&auml;higen Speisen und Getr&auml;nken. Ein Verzehr vor Ort istuntersagt</li>
<li>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten <strong>gro&szlig;z&uuml;gige Home- Office-M&ouml;glichkeiten </strong>zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz &bdquo;Wir bleiben zuhause&ldquo; umsetzen zu k&ouml;nnen.</li>
<li>In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von &uuml;ber 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die L&auml;nder <strong>weitere lokale Ma&szlig;nahmen </strong>nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschr&auml;nkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausfl&uuml;ge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.</li>
<li>F&uuml;r <strong>Alten- und Pflegeheime </strong>sind besondere Schutzma&szlig;nahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der &auml;lteren Bev&ouml;lkerung und zahlreiche Ausbr&uuml;che in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Ma&szlig;nahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausr&uuml;stung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunit&auml;t aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung Deshalb haben die L&auml;nder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/13-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">13. Dezember</a> 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche f&uuml;r das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie f&uuml;r Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erh&ouml;hter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazit&auml;ten, solche Schnelltests vor Ort durchzuf&uuml;hren, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchf&uuml;hrung &uuml;ber die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterst&uuml;tzend werden Bund und L&auml;nder aufbauend auf bestehenden Ma&szlig;nahmen der L&auml;nder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vor&uuml;bergehend zur Durchf&uuml;hrung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu &uuml;bernehmen. Die kommunalen Spitzenverb&auml;nde werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu kl&auml;ren und die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit wird die Vermittlung unterst&uuml;tzen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterst&uuml;tzen.</li>
<li>Das Robert-Koch-Institut pr&uuml;ft sorgf&auml;ltig die Berichte &uuml;ber <strong>neue Mutationen </strong>mit ver&auml;nderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erh&ouml;hte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und L&auml;ndern ist es, den Eintrag von Mutationen mit m&ouml;glichen pandemieversch&auml;rfenden Eigenschaften aus dem Ausland m&ouml;glichst stark einzud&auml;mmen, solche Mutationen in Deutschland durch verst&auml;rkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarant&auml;ne m&ouml;glichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des Bev&ouml;lkerungsschutzgesetzes zur verst&auml;rkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verst&auml;rkt kontrollieren. Die L&auml;nder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarant&auml;ne in solchen F&auml;llen ebenfalls verst&auml;rkt mit besonderer Priorit&auml;t wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von F&auml;llen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.</li>
<li>In den bisherigen Beschl&uuml;ssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder wurde von einem <strong>Impfbeginn </strong>in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer fr&uuml;hen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die L&auml;nder m&ouml;glich, bereits am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/27-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">27. Dezember</a> 2020 in allen L&auml;ndern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die L&auml;nder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/1-februar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">1. Februar</a> 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden k&ouml;nnen. Der Bund wird den L&auml;ndern auf Grundlage der Herstellermeldungen verl&auml;ssliche Lieferzeiten &uuml;bermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu erm&ouml;glichen. Bis sp&auml;testens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von station&auml;ren Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden k&ouml;nnen. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verl&auml;ufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne. Ziel ist es, die anfangs eingeschr&auml;nkten Produktionskapazit&auml;ten in Deutschland zu erh&ouml;hen. Dazu unterst&uuml;tzen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kr&auml;ften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch dar&uuml;ber hinaus mit den Herstellern dar&uuml;ber sprechen, wie schnellstm&ouml;glich weitere Produktionskapazit&auml;ten f&uuml;r Impfstoffe aufgebaut werden k&ouml;nnen. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.</li>
<li>Der Betrieb von <strong>Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen </strong>hat h&ouml;chste Bedeutung f&uuml;r den die Bildung der Kinder und f&uuml;r die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Pr&auml;senzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen f&uuml;r die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch m&uuml;ssen die von den L&auml;ndern ergriffenen Ma&szlig;nahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/13-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">13. Dezember</a> 2020 bis Ende Januar verl&auml;ngert.</li>
<li>Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen F&auml;llen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 f&uuml;r 10 zus&auml;tzliche Tage pro Elternteil (20 zus&auml;tzliche Tage f&uuml;r Alleinerziehende) gew&auml;hrt Der Anspruch soll auch f&uuml;r die F&auml;lle gelten, in denen eine <strong>Betreuung des Kindes zu Hause </strong>erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Pr&auml;senzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschr&auml;nkt wurde.</li>
<li>Die Beschr&auml;nkungsma&szlig;nahmen wurden in&nbsp; allen&nbsp; Bereichen&nbsp; durch&nbsp; umfangreiche <strong>finanzielle Hilfsprogramme </strong>des Bundes und der L&auml;nder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher &uuml;ber eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollst&auml;ndige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe &uuml;ber die L&auml;nder erfolgt sp&auml;testens ab dem <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/10-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">10. Januar</a> 2021. Antr&auml;ge f&uuml;r die Dezemberhilfe k&ouml;nnen seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der &Uuml;berbr&uuml;ckungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzr&uuml;ckgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer H&ouml;he von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen m&ouml;glich gemacht. Erste regul&auml;re Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden &Uuml;berbr&uuml;ckungshilfe III werden durch die L&auml;nder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und L&auml;nder die Auszahlungen so schnell wie m&ouml;glich.</li>
<li>F&uuml;r <strong>Einreisen aus Risikogebieten </strong>nach Deutschland soll zuk&uuml;nftig grunds&auml;tzlich neben der bestehenden zehnt&auml;gigen Quarant&auml;nepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines fr&uuml;hestens am f&uuml;nften Tag der Quarant&auml;ne erhobenen Coronatests vorliegt, zus&auml;tzlich eine Testpflicht bei Einreise eingef&uuml;hrt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarant&auml;neverordnung wird entsprechend angepasst und von den L&auml;ndern in ihren entsprechenden Verordnungen zum Januar 2021 umgesetzt<sup>1</sup>. Der Bund wird &uuml;ber die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bev&ouml;lkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise f&uuml;r besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und L&auml;nder weisen noch einmal eindr&uuml;cklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarant&auml;nepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.</li>
<li>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung <strong>am <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/25-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">25. Januar</a> 2021 erneut beraten </strong>und &uuml;ber die Ma&szlig;nahmen ab <a class="wpg-linkify" href="https://frank-clone.novo-peak.it/glossar/1-februar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">1. Februar</a> 2021 beschlie&szlig;en.</li>
</ol>
<hr>
<p>Quelle: Bundesregierung Deutschland</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
