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	<title>Haftung &#8211; fränkischer.de</title>
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	<description>Online Nachrichten-Magazin für Stadt und Landkreis Ansbach</description>
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	<title>Haftung &#8211; fränkischer.de</title>
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		<title>Sind bAV-Altverträge zu retten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Business Lounge Magazin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Aug 2018 15:02:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div>Teil 1 der neuen Serie: Entgegen aller Vorbehalte k&#246;nnen alte Vertr&#228;ge einvernehmlich aufgel&#246;st werden &#8211; Gerichte regeln oft im Nachhinein die Gesetzeslage. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein komplexes Werk, auf die ein Mitarbeiter grunds&#228;tzlich Anspruch hat. Gerade wenn ein Unternehmen hier nichts selbst geregelt hat, sondern sich auf die unterschiedlichen Vertr&#228;ge der Angestellten verl&#228;sst, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div><p><strong><span style="color: #993300;">Teil 1 der neuen Serie:</span> Entgegen aller Vorbehalte k&ouml;nnen alte Vertr&auml;ge einvernehmlich aufgel&ouml;st werden &ndash; Gerichte regeln oft im Nachhinein die Gesetzeslage. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein komplexes Werk, auf die ein Mitarbeiter grunds&auml;tzlich Anspruch hat. Gerade wenn ein Unternehmen hier nichts selbst geregelt hat, sondern sich auf die unterschiedlichen Vertr&auml;ge der Angestellten verl&auml;sst, kann ein unn&ouml;tiges Haftungsrisiko entstehen &ndash; mit finanziellen Folgen. In einer Roadshow des Netzwerks Fachkr&auml;fte zu diesem Thema hat sich herausgestellt, dass sehr viele Unternehmen die Tragweite des Themas komplett untersch&auml;tzen und damit vielfach unn&ouml;tige Angriffsfl&auml;che bieten. In einer neuen Serie mit dem bAV-Experten des Netzwerks Fachkr&auml;fte, Anton Wittmann, kl&auml;ren wir &uuml;ber einzelne Sachverhalte auf. Heute: Kann man aus problematischen Altvertr&auml;gen aussteigen?</strong></p>
<p>Die bAV ist in vielen Unternehmen in den letzten Jahren gewachsen. Einzelne Mitarbeiter haben Vertr&auml;ge von ihren privaten Versicherungsvertretern mitgebracht, zum Teil sind neue Mitarbeiter bereits mit einem bAV-Vertrag ihres alten Arbeitgebers hinzugekommen. Das Ergebnis ist ein un&uuml;bersichtliches Sammelsurium an unterschiedlichen Vertr&auml;gen. Problematisch ist immer deren Inhalt. Es gab bisher rund 100 Versicherungsunternehmen, die eine Finanzierung der bAV angeboten haben; entsprechend viele Varianten gibt es &ndash; von gut bis schlecht. Dabei ist die Versicherung nach wie vor nur die Finanzierung der bAV, die Zusage gibt der Arbeitgeber. &bdquo;In 95 Prozent der mir bekannten F&auml;lle fehlt hier ein entsprechender Arbeitsvertrag, in dem die bAV geregelt wird&ldquo;, ist Netzwerk Fachkr&auml;fte-Experte Anton Wittmann immer wieder erstaunt. Die Folge: Das Haftungsrisiko f&uuml;r das Unternehmen kann nicht optimal minimiert werden. Daraus k&ouml;nnen nicht unerhebliche Nachteile entstehen, etwa bei einer schlechten Verzinsung oder wenn die Versicherung aufgrund der wirtschaftlichen Lage weniger zahlt als urspr&uuml;nglich angenommen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch viele Urteile in den letzten vier Jahren Auflagen f&uuml;r Arbeitgeber entstanden sind, die schnell in eine Haftungsfalle f&uuml;hren k&ouml;nnen. Was das Gesetz zuvor im Unklaren gelassen hatte, wurde im Nachhinein per Urteil geregelt. Allerdings werden in den meisten Firmen die Arbeitsvertr&auml;ge nicht entsprechend diesen Ver&auml;nderungen angepasst.</p>
<p>Viele Vertr&auml;ge sind immer noch &ndash; trotz der zahlreichen Urteile &ndash; vom Produktverkauf getrieben. So verwendet eine gro&szlig;e deutsche Bank noch immer Unterlagen, die bei der Unterschrift bereits gegen geltendes Gesetz versto&szlig;en, weil eine Klausel enthalten ist, die seit 2016 nicht mehr zul&auml;ssig ist. &bdquo;Damit ist jede Anspruchsbegrenzung gegen den Arbeitgeber auszuhebeln&ldquo;, ist Wittmann entsetzt. &bdquo;Dadurch ist nur eines&nbsp; sicher: der Arbeitgeber muss in jedem Fall draufzahlen.&ldquo;</p>
<p><strong>Altvertr&auml;ge beurteilen</strong><br>
Gibt es so ein Sammelsurium an Vertr&auml;gen, sollte ein Unternehmen eine eigene systematische Vorgehensweise sowie eine eigene bAV einf&uuml;hren und die Mitarbeiter dazu bewegen, die neuen Vertr&auml;ge zu unterschreiben. &bdquo;Es ist ein M&auml;rchen, dass man Altvertr&auml;ge nicht aufl&ouml;sen kann. Man kann sich mit den Mitarbeitern in der Regel einvernehmlich einigen, wenn die neuen Konditionen auch f&uuml;r ihn besser sind&ldquo;, erkl&auml;rt Wittmann. &bdquo;W&auml;ren die Mitarbeiter richtig beraten, w&uuml;rden sie oft ihre alten Vertr&auml;ge gar nicht wollen.&ldquo;</p>
<p><strong>Handlungsempfehlungen des Experten</strong></p>
<ul>
<li>Alle bestehende Vertr&auml;ge der Mitarbeiter durchsehen und nach Haftungsrisiko beurteilen</li>
<li>Eigenes Versorgungswerk mit bAV implementieren, die das eigene Haftungsrisiko reduzieren</li>
<li>Problematische Altvertr&auml;ge durch neue Angebote ersetzen, vor allem ehemalige m&uuml;ndliche Vereinbarungen in Zukunft schriftlich fixieren</li>
<li>Alle Arbeitsvertr&auml;ge anpassen</li>
<li>Regelm&auml;&szlig;ige Vorgehensweise, die der Gesetzgeber auch vorschreibt, das hei&szlig;t: Alle Mitarbeiter rund einmal pro Jahr informieren, bei aktuellen &Auml;nderungen entsprechend &ouml;fter</li>
</ul>
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<div class="block">Bildnachweis: BLMAG</div>
</div>
<p>Quelle: Business Lounge Magazin</p>
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