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	<title>Risiko &#8211; fränkischer.de</title>
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	<description>Online Nachrichten-Magazin für Stadt und Landkreis Ansbach</description>
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		<title>Von wegen „Pay and Forget“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Business Lounge Magazin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Feb 2018 22:23:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="1000" height="676" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann.jpg 1000w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2018/08/03101902/Anton-Wittmann-300x203.jpg 300w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></div>Es klingt nach einer Verbesserung, ist allerdings nur Augenwischerei: Anfang Juli hat der Bundesrat dem umstrittenen Betriebsrentenst&#228;rkungsgesetz zugestimmt, f&#252;r das sich Arbeitsministerin Andrea Nahles stark gemacht hatte. Doch f&#252;r die Unternehmer wird das Haftungsrisiko bei einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht geringer, nur un&#252;bersichtlicher. Auf der Homepage der Bundesregierung hei&#223;t es, dass es mit dem Betriebsrentenst&#228;rkungsgesetz [&#8230;]]]></description>
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<p>Auf der Homepage der Bundesregierung hei&szlig;t es, dass es mit dem Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz attraktiver f&uuml;r Unternehmen werde, eine Betriebsrente anzubieten. In verschiedenen Publikationen wurde das Gesetz als &bdquo;pay and forget&ldquo; gefeiert, soll hei&szlig;en: Der Arbeitgeber zahlt seine Beitr&auml;ge und damit habe sich die Haftungsfrage erledigt. &bdquo;Ganz so einfach ist das nicht&ldquo;, warnt der Ansbacher bAV-Experte Anton Wittmann. Er hat sich bereits eingehend mit dem neuen Gesetz besch&auml;ftigt. &bdquo;So entsteht gleich die n&auml;chste Haftungsfalle. Es bleiben die zahlreichen Informations- und Aufkl&auml;rungspflichten des Arbeitgebers gegen&uuml;ber seinen Mitarbeitern. Kommt er diesen nicht nach, ist er bereits wieder in der Haftung.&ldquo;</p>
<p>Bisher war der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer bei vier Prozent Geldumwandlung, mit dem neuen Gesetz darf er bis zu acht Prozent umwandeln, wenn der Arbeitgeber mitmacht. &bdquo;Das sieht nach einer Verdoppelung aus, ist in Wahrheit aber nur Augenwischerei.&ldquo; Denn wie bisher gibt es nur f&uuml;r die ersten vier Prozent eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, die der Arbeitgeber als Zuschuss weitergibt. F&uuml;r die weiteren vier Prozent gibt es aber nur noch eine Steuerersparnis. Die Sozialabgaben hierauf m&uuml;ssen voll entrichtet werden und sp&auml;ter in der Rentenphase m&uuml;ssen auf die Ertr&auml;ge noch einmal die Sozialabgaben voll gezahlt werden. &bdquo;Das ist eine Frechheit, denn so werden die zus&auml;tzlichen vier Prozent doppelt mit den Sozialausgaben belastet. Das rechnet sich am Ende nicht&ldquo;, so der bAV-Experte. &bdquo;F&uuml;r die Unternehmen wird es aber kritisch, denn gerade auf solche Umst&auml;nde m&uuml;ssen sie ihre Mitarbeiter hinweisen, ansonsten haften sie und zahlen am Ende aus der eigenen Tasche drauf.&ldquo; Die Vereinfachung durch das Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz betrifft nur den Beitrag, alles andere bleibt. &bdquo;Es wird suggeriert, dass es eine Erleichterung gibt, de facto gibt es dieselbe Haftung wie bisher.&ldquo; Und zus&auml;tzlich muss der Unternehmer &uuml;ber die Gesetzes&auml;nderungen Bescheid wissen, um entsprechend seiner Informationspflicht nachzukommen. Doch die Wenigsten wissen &uuml;berhaupt, was im neuen Gesetz steht. Zudem ist der bisherige Weg, eine bAV umzusetzen, geregelt und der Arbeitgeber hat eine Garantie. Die gibt es beim neuen Umsetzungsweg noch nicht, hier gibt es viele Unbekannte. Unter anderem spielt hier das Tarifrecht mit rein. Deshalb ist es wichtig, dass sich Unternehmer genau informieren.</p>
<p><strong>Positives Beispiel</strong><br>
Das neue Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz sorgt aber auch f&uuml;r einige Verbesserungen, etwa bei Teilzeitkr&auml;ften und Geringverdiener. Hier hat der Arbeitgeber nun die M&ouml;glichkeit einer zus&auml;tzlichen F&ouml;rderung. Betroffen sind alle Arbeitnehmer bis zu einem Bruttogehalt von monatlich 2.200 Euro, das umfasst ganze Branchen. Damit soll die bAV auch bei Mitarbeitern mit unterdurchschnittlichem Einkommen verbreitet werden. Der Unternehmer kann nun 480 Euro im Jahr zuzahlen; zur Finanzierung darf er 30 Prozent dieser Summe an Lohnsteuer einbehalten, also 144 Euro. Letztlich zahlt der Unternehmer so nur 336 Euro dazu.</p>
<p>Bildnachweis: BLMAG<br>
Quelle: Business Lounge Magazin</p>
<p><a href="http://businesslounge-wirtschaftsmagazin.de/2017/12/07/von-wegen-pay-and-forget/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow">Source link </a></p>]]></content:encoded>
					
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