Landgericht bestätigt Amtsgerichtsurteil: +++ Sichtschutzzaun ist keine Einfriedung +++
Ein Sichtschutzzaun ist nicht von der Wohngebäudeversicherung erfasst. Was in den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung fällt, regeln grundsätzlich die Vertragsbestimmungen. So können auch weiteres Zubehör und sonstige…