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	<title>Teil-Lockdown &#8211; fränkischer.de</title>
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	<description>Online Nachrichten-Magazin für Stadt und Landkreis Ansbach</description>
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	<title>Teil-Lockdown &#8211; fränkischer.de</title>
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	<item>
		<title>Kassenzeiten am Theater Ansbach ab Mitte Dezember weiter reduziert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Theater Ansbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 14:17:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ansbach]]></category>
		<category><![CDATA[Theater]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1339" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7.jpg 2048w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-300x196.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-1024x670.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-1536x1004.jpg 1536w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-210x136.jpg 210w" sizes="(max-width: 2048px) 100vw, 2048px" /></div>Kassenzeiten am Theater Ansbach ab 14.12. weiter reduziert]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1339" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7.jpg 2048w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-300x196.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-1024x670.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-1536x1004.jpg 1536w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/03/18132054/TheaterAn-v-Au%C3%9Fen_JimAlbrightFoto-7-210x136.jpg 210w" sizes="(max-width: 2048px) 100vw, 2048px" /></div><p><strong>Ansbach, 07.12.2020 &ndash; Aufgrund der Unterbrechung des Spielbetriebs ist die Theaterkasse des Theater Ansbach &ndash; Kultur am Schloss bis <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/11-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">11. Dezember</a> 2020, Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr ge&ouml;ffnet.</strong></p>
<p>Ab 14.12.2020 bis zum 08.01.2021 werden die Kassenzeiten weiter reduziert. Ab dem 14.12.2020 ist die Theaterkasse dann nur noch Montag und Dienstag von 10 bis 14 Uhr besetzt, also am 14. und 15.12./ 21. und 22.12./ 28. und 29.12.2020 sowie am 04. und 05.01.2021. In dieser Zeit ist die Theaterkasse auch telefonisch unter 0981/ 970 4014 zu erreichen. Zudem besteht die M&ouml;glichkeit sich per Mail an das Theater zu wenden. Die Mailadresse ist <a href="mailto:info@kultur-am-schloss.de">info@kultur-am-schloss.de</a></p>
<hr>
<p>Quelle: Theater Ansbach</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Teil-Lockdown wird in Bayern verlängert und verschärft &#8211; Stand 26.11.2020</title>
		<link>https://fraenkischer.de/teil-lockdown-wird-in-bayern-verlaengert-und-verschaerft-stand-26-11-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karin Obermillacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2020 14:02:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blaulichter]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Slider]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Teil-Lockdown]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1639" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet.jpg 2048w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet-300x240.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet-1024x820.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet-1536x1229.jpg 1536w" sizes="(max-width: 2048px) 100vw, 2048px" /></div>Bayern, 26.11.2020 &#8211; F&#252;r die Verl&#228;ngerung und &#220;berarbeitung vom Bund-L&#228;nder-Beschluss zur Corona-Pandemie g&#252;ltig ab 2. November 2020 haben sich die Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesl&#228;nder am gestrigen Mittwoch getroffen. Speziell f&#252;r Bayern hat Ministerpr&#228;sident Markus S&#246;der soeben am 26. November 2020 in einer Pressekonferenz ausf&#252;hrlich &#252;ber die Lage in Bayern informiert. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1639" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" loading="lazy" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet.jpg 2048w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet-300x240.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet-1024x820.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/09/04072637/Nr.-2020_161-Testangebot-im-Corona-Testzentrum-in-Gunzenhausen-wird-ausgeweitet-1536x1229.jpg 1536w" sizes="(max-width: 2048px) 100vw, 2048px" /></div><div class="entry-content clearfix single-post-content">
<p class="Default"><strong>Bayern, 26.11.2020 &ndash; F&uuml;r die Verl&auml;ngerung und &Uuml;berarbeitung vom <a href="https://fraenkischer.de/bund-laender-beschluss-zur-corona-pandemie-zum-02-11-2020/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-wpel-link="internal">Bund-L&auml;nder-Beschluss zur Corona-Pandemie g&uuml;ltig ab 2. November 2020</a> haben sich die Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesl&auml;nder am gestrigen Mittwoch getroffen. Speziell f&uuml;r Bayern hat Ministerpr&auml;sident Markus S&ouml;der soeben am <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/26-november/" target="_blank" data-wpel-link="internal">26. November</a> 2020 in einer Pressekonferenz ausf&uuml;hrlich &uuml;ber die Lage in Bayern informiert.</strong></p>
<p><a href="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/11/26142829/wp-16063973126027373837053892907498.jpg" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="follow"><img loading="lazy" class="alignright size-medium wp-image-130371" src="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/11/26142829/wp-16063973126027373837053892907498-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" srcset="https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/11/26142829/wp-16063973126027373837053892907498-300x300.jpg 300w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/11/26142829/wp-16063973126027373837053892907498-1024x1024.jpg 1024w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/11/26142829/wp-16063973126027373837053892907498-150x150.jpg 150w, https://fraenkischer-media.s3.eu-central-1.amazonaws.com/files/2020/11/26142829/wp-16063973126027373837053892907498.jpg 1080w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px"/></a>Die Ma&szlig;nahmen werden generell bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/20-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">20. Dezember</a> 2020 nach dem Infektionsschutzgesetz, verl&auml;ngert. &Uuml;ber das Weihnachts- und Silvesterfest wird es Lockerungen geben. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass nach dieser Zeit, der Teil-Lockdown wieder ausgerufen wird.</p>
<p>Die Ma&szlig;nahmen vom November werden bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/20-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">20. Dezember</a> 2020 &uuml;bernommen und teilweise sogar noch versch&auml;rft.</p>
<h4>Kontaktbeschr&auml;nkungen</h4>
<ul>
<li><strong>Private Zusammenk&uuml;nfte</strong> mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf <strong>max. f&uuml;nf Personen zu beschr&auml;nken</strong></li>
<li>Nach aktueller Planung werden die Personenobergrenzen f&uuml;r Zusammenk&uuml;nfte innen und au&szlig;en f&uuml;r den <strong>Zeitraum vom <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/23-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">23. Dezember</a> 2020 bis l&auml;ngstens <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/1-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">1. Januar</a> 2021</strong> wie folgt erweitert: Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis sind m&ouml;glich bis max. 10 Personen insgesamt</li>
<li>Dazugeh&ouml;rende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen</li>
</ul>
<h4>Maskenpflicht gilt nun auch:</h4>
<ul>
<li>vor Gro&szlig;- und Einzelhandelsgesch&auml;ften und Parkpl&auml;tzen</li>
<li>an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenst&auml;dten</li>
<li>an den Schulen</li>
</ul>
<h4>Schulen und Ferien</h4>
<ul>
<li>Schulferien werden <strong>auf den 19.12 2020 vorverlegt</strong></li>
<li>Hochschulen und Universit&auml;ten sollen grunds&auml;tzlich auf <strong>digitale Lehre</strong> umstellen</li>
<li>Bibliotheken und Archive werden geschlossen (ausgenommen Hochschulbibliotheken)</li>
<li>Maskenpflicht an den Schulen</li>
</ul>
<h4>Geschlossen Einrichtungen</h4>
<p>Die im November geschlossenen Einrichtungen d&uuml;rfen weiterhin nicht &ouml;ffnen:</p>
<ul>
<li>&Uuml;bernachtungsangebote nur f&uuml;r notwendige, nicht f&uuml;r touristische Zwecke</li>
<li>Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung</li>
<li>Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen</li>
<li>Geschlossen ist die Gastronomie</li>
<li>Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die k&ouml;rperliche N&auml;he bedingen</li>
<li>Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt</li>
<li>Sportst&auml;tten indoor sind geschlossen</li>
<li>Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer</li>
<li>Veranstaltungen aller Art sind untersagt sowie Feiern auf &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen</li>
<li>Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen.</li>
</ul>
<p><strong>Geschlossen werden zus&auml;tzlich</strong> die Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsf&ouml;rderungsgesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Tr&auml;ger.</p>
<h4>Hotspotstrategien</h4>
<p>Es gibt gesonderte Strategien f&uuml;r Hotspots mit einer <strong>7-Tage-Inzidenz gr&ouml;&szlig;er 200 und 300 </strong>(siehe ausf&uuml;hrliche Beschlussvorlage unten)<strong><br>
</strong></p>
<h4>Wirtschaftshilfe</h4>
<p>Die <strong>Novemberhilfe</strong> wird auf Dezember 2020 ausgeweitet.</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<div id="text_header_pm">
<h4><a href="https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/?seite=1579" target="_blank" rel="noopener noreferrer follow" data-wpel-link="external">Ausf&uuml;hrliche Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. November 2020:</a></h4>
</div>
<div id="wrap_text_content">
<ol>
<li>Corona-Pandemie / Verl&auml;ngern der aktuell geltenden Ma&szlig;nahmen bis <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/20-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">20. Dezember</a> / Vertiefen durch zus&auml;tzliche Ma&szlig;nahmen und Einschr&auml;nkungen / Hotspot-Strategie bei 7-Tage-Inzidenzen &uuml;ber 200, &uuml;ber 300 und unter 50 / Helfen durch umfangreiche Wirtschaftshilfen</li>
<li>Bayern gibt gr&uuml;nes Licht f&uuml;r Lockdown-Wirtschaftshilfe / Antragstellung ab jetzt m&ouml;glich / Bayerische Oktoberhilfe f&uuml;r Regionen mit fr&uuml;herem Lockdown pr&auml;zisiert</li>
<li>Staatshaushalt 2021 ist starkes finanzielles Fundament f&uuml;r wirtschaftliche, technologische und soziale Impulse / Schwerpunkte bei Investitionen, Bildung, Technologie und Forschung</li>
</ol>
<p><strong><a id="a-1"></a>1. Corona-Pandemie / Verl&auml;ngern der aktuell geltenden Ma&szlig;nahmen bis <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/20-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">20. Dezember</a> / Vertiefen durch zus&auml;tzliche Ma&szlig;nahmen und Einschr&auml;nkungen / Hotspot-Strategie bei 7-Tage-Inzidenzen &uuml;ber 200, &uuml;ber 300 und unter 50 / Helfen durch umfangreiche Wirtschaftshilfen</strong></p>
<p>Trotz des seit Anfang November in Deutschland geltenden Teil-Lockdowns hat sich das Pandemiegeschehen in den letzten Tagen und Wochen nicht im erhofften Ausma&szlig; beruhigt. Auch wenn es vorerst zwar gelungen scheint, den rasanten Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen und f&uuml;r den Augenblick zu stabilisieren, so ist das Infektionsniveau weiterhin deutlich zu hoch und die Lage sehr ernst. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens sich erst verz&ouml;gert bei der Belegung der Intensivbetten widerspiegelt. Zunehmend werden auch wieder &Auml;ltere infiziert. Ein weiterer Anstieg der Zahl der hospitalisierten COVID-19 Patienten ist vor dem Hintergrund hoher t&auml;glicher Neuinfektionen zu erwarten. Eine hohe Zahl an Neuinfektionen gef&auml;hrdet nicht nur das Gesundheitssystem und vulnerable Gruppen, sie birgt auch das Risiko, das Infektionsgeschehen nur mit noch einschneidenderen Ma&szlig;nahmen in den Griff bekommen zu k&ouml;nnen, wie sie in einigen unserer europ&auml;ischen Nachbarl&auml;nder getroffen werden mussten.</p>
<p>Das Jahr 2020 hat jedem von uns schon bisher viel abverlangt. Auch wenn die Aussicht auf m&ouml;glicherweise bald zur Verf&uuml;gung stehende Impfstoffe Licht am Ende des Tunnels signalisiert: Noch ist es leider nicht so weit. Noch immer kann die Pandemie nur durch die Disziplin aller und jedes Einzelnen in Schach gehalten und einged&auml;mmt werden. Die aktuellen Infektionszahlen m&uuml;ssen nicht nur stabilisiert, sondern dauerhaft nach unten gedr&uuml;ckt werden. Dazu sind weitere Ma&szlig;nahmen f&uuml;r Bayern zwingend erforderlich.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund begr&uuml;&szlig;t der Ministerrat die am <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/25-november/" target="_blank" data-wpel-link="internal">25. November</a> 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder gefassten Beschl&uuml;sse und setzt sie in Bayern um. Doch Bayern muss mehr tun, um die landesweit hohe Infektionsrate zu senken und die Infektionsquellen wieder unter Kontrolle zu bekommen. &Uuml;ber die bundesweiten Beschl&uuml;sse hinaus setzt Bayern weitere konsequente Schritte, um das Infektionsniveau vor allem in regionalen Hotspots zu brechen. Die Staatsregierung verfolgt vor diesem Hintergrund die Ziele Verl&auml;ngern &ndash; Vertiefen &ndash; Hotspot-Strategie &ndash; Helfen.</p>
<p><strong>A. Verl&auml;ngern</strong></p>
<p><strong>a</strong>. Die aktuell geltenden Ma&szlig;nahmen werden &uuml;ber den <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/30-november/" target="_blank" data-wpel-link="internal">30. November</a> hinaus zun&auml;chst bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/20-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">20. Dezember</a> 2020 verl&auml;ngert. Das bedeutet vereinfacht insbesondere:</p>
<ul>
<li>&Uuml;bernachtungsangebote nur f&uuml;r notwendige, nicht f&uuml;r touristische Zwecke.</li>
<li>Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung: Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmb&auml;der, Saunen, Thermen, Museen, Zoos etc.</li>
<li>Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen.</li>
<li>Geschlossen ist die Gastronomie.</li>
<li>Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die k&ouml;rperliche N&auml;he bedingen (au&szlig;er Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen).</li>
<li>Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportst&auml;tten indoor sind geschlossen.</li>
<li>Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer.</li>
<li>Veranstaltungen aller Art sind untersagt (au&szlig;er Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).</li>
<li>Keine Feiern auf &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen.</li>
<li>Maskenpflicht an den Schulen (einschlie&szlig;lich Grundschule), auf frequentierten &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen und am Arbeitsplatz</li>
<li>Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen.</li>
</ul>
<p><strong>b</strong>. Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschr&auml;nkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie wird vor Weihnachten eine weitere &Uuml;berpr&uuml;fung und Bewertung vornehmen.</p>
<p><strong>B. Vertiefen</strong></p>
<p><strong>a</strong>. Private Zusammenk&uuml;nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf max. f&uuml;nf Personen zu beschr&auml;nken. Dazugeh&ouml;rende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.</p>
<p><strong>b</strong>. Bei einer Verl&auml;ngerung &uuml;ber den <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/20-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">20. Dezember</a> sind die Weihnachtstage mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschr&auml;nkungen gesondert zu betrachten. Nach aktueller Planung werden die Personenobergrenzen f&uuml;r Zusammenk&uuml;nfte innen und au&szlig;en f&uuml;r den Zeitraum vom <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/23-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">23. Dezember</a> 2020 bis l&auml;ngstens <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/1-januar/" target="_blank" data-wpel-link="internal">1. Januar</a> 2021 wie folgt erweitert: Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis sind m&ouml;glich bis max. 10 Personen insgesamt. Dazugeh&ouml;rende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Die schulischen Weihnachtsferien beginnen f&uuml;r die Sch&uuml;ler bereits am <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/19-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">19. Dezember</a>.</p>
<p><strong>c</strong>. K&uuml;nftig besteht zus&auml;tzlich Maskenpflicht</p>
<ul>
<li>vor Gro&szlig;- und Einzelhandelsgesch&auml;ften und auf den zu ihnen geh&ouml;renden Parkpl&auml;tzen;</li>
<li>an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenst&auml;dten sowie auch an &Ouml;rtlichkeiten der &Ouml;ffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vor&uuml;bergehend aufhalten (die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschr&auml;nkung erfolgt durch die &ouml;rtlich zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden).</li>
</ul>
<p><strong>d</strong>. Hochschulen und Universit&auml;ten sollen grunds&auml;tzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labort&auml;tigkeiten, Praktika, praktischen und k&uuml;nstlerischen Ausbildungsabschnitten und Pr&uuml;fungen).</p>
<p><strong>e</strong>. Bibliotheken und Archive werden geschlossen (ausgenommen Hochschulbibliotheken).</p>
<p><strong>f</strong>. Geschlossen werden die Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsf&ouml;rderungsgesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Tr&auml;ger. Ausgenommen sind digitale Angebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit zugeh&ouml;rigen Pr&uuml;fungen sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angeh&ouml;rigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.</p>
<p><strong>g</strong>. Bei allen Betrieben des Gro&szlig;- und Einzelhandels mit Kundenverkehr gilt generell, dass sich (<strong>1</strong>) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfl&auml;che von bis zu 800 m2 h&ouml;chstens ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfl&auml;che und (<strong>2</strong>) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfl&auml;che ab 801 m2 insgesamt auf einer Fl&auml;che von 800 m2 h&ouml;chstens ein Kunde pro 10 m2 und auf der 800 m2 &uuml;bersteigenden Fl&auml;che h&ouml;chstens ein Kunde pro 20 m2 befindet. F&uuml;r Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtfl&auml;che anzusetzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement m&uuml;ssen Einkaufszentren und Gesch&auml;fte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unn&ouml;tigen Schlangenbildungen kommt.</p>
<p><strong>h</strong>. Touristische Tagesausfl&uuml;ge oder Freizeitvergn&uuml;gungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen. Die bisherige M&ouml;glichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs f&uuml;r bis zu 24 Stunden quarant&auml;nefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gr&uuml;nde beschr&auml;nkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, famili&auml;re Angelegenheiten, Gesch&auml;fte des t&auml;glichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.</p>
<p><strong>i</strong>. Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Pl&auml;tzen und Stra&szlig;en wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um gr&ouml;&szlig;ere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die &ouml;rtlich zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden bestimmen die betroffenen Pl&auml;tze und Stra&szlig;en. &Ouml;ffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.</p>
<p><strong>C. Hotspot-Strategie</strong></p>
<p><strong>a</strong>. In Hotspots mit einer <strong>7-Tage-Inzidenz gr&ouml;&szlig;er 200</strong> gelten folgende erweiterte Ma&szlig;nahmen:</p>
<ul>
<li>An den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in der Regel in geteilten Klassen als Wechselunterricht (Hybridunterricht) durchgef&uuml;hrt, wenn der Mindestabstand nicht anders eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen und F&ouml;rderschulen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der zust&auml;ndigen Kreisverwaltungsbeh&ouml;rde im Benehmen mit der Schulaufsicht.</li>
<li>Musikschulen und Fahrschulen werden geschlossen.</li>
<li>M&auml;rkte und Wochenm&auml;rkte werden geschlossen (ausgenommen Lebensmittelverkauf).</li>
<li>Es besteht ein ganzt&auml;giges Alkoholkonsumverbot auf allen &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vor&uuml;bergehend aufhalten (die Festlegung der Orte erfolgt durch die &ouml;rtlich zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden).</li>
<li>Um die Sch&uuml;lerverkehre zu entzerren, ist je nach den Verh&auml;ltnissen vor Ort und den Gegebenheiten der jeweiligen Sch&uuml;lerbef&ouml;rderung von den Kreisverwaltungsbeh&ouml;rden und den Schulen gemeinsam nach M&ouml;glichkeiten f&uuml;r einen nach Jahrgangsstufen gestaffelten morgendlichen Unterrichtsbeginn zu suchen.</li>
</ul>
<p><strong>b</strong>. In Hotspots mit einer <strong>7-Tage-Inzidenz gr&ouml;&szlig;er 300</strong> gelten dar&uuml;ber hinaus folgende Ma&szlig;nahmen:</p>
<ul>
<li>Die Kreisverwaltungsbeh&ouml;rde kann in enger Abstimmung mit der Regierung gezielte Reihentestungen mittels Antigen-Schnelltests durchf&uuml;hren (z.B. in Alten- und Pflegeheimen, Krankenh&auml;usern, Schulen), um &bdquo;Ausbruchs-Cluster&ldquo; zu identifizieren und einen besseren &Uuml;berblick &uuml;ber das Infektionsgeschehen zu erhalten.</li>
<li>Das &ouml;ffentliche Leben soll deutlich weiter heruntergefahren werden. Hierzu sollen die Kreisverwaltungsbeh&ouml;rden im Einvernehmen mit der Regierung insbesondere folgende Ma&szlig;nahmen vorsehen:<br>
o Ausgangsbeschr&auml;nkungen k&ouml;nnen angeordnet werden. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gr&uuml;nde erlaubt.<br>
o Der Schulbetrieb kann weiter eingeschr&auml;nkt werden.<br>
o Dienstleistungsbetriebe, die nicht notwendige Verrichtungen des t&auml;glichen Lebens betreffen, k&ouml;nnen weiter eingeschr&auml;nkt werden.<br>
o Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenh&auml;usern und vergleichbaren Einrichtungen k&ouml;nnen weitergehend eingeschr&auml;nkt werden.<br>
o Zusammenk&uuml;nfte in Gottesdiensten und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz k&ouml;nnen angemessen beschr&auml;nkt werden.</li>
</ul>
<p><strong>c</strong>. In Landkreisen und kreisfreien St&auml;dten mit einer <strong>Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz</strong> kann die Kreisverwaltungsb&ouml;rde im Einvernehmen mit der zust&auml;ndigen Regierung Erleichterungen der Infektionsschutzma&szlig;nahmen zulassen, soweit das infektiologisch vertretbar ist und die Auslastung der Intensivkapazit&auml;ten und die Handlungsf&auml;higkeit des &ouml;ffentlichen Gesundheitsdienstes nicht entgegenstehen.</p>
<p><strong>D. Helfen</strong></p>
<p><strong>a</strong>. Die Staatsregierung begr&uuml;&szlig;t die Zusage des Bundes, weiterhin die von tempor&auml;ren Schlie&szlig;ungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbst&auml;ndige, Vereine und Einrichtungen finanziell zu unterst&uuml;tzen, die bisherige Novemberhilfe in den Dezember zu verl&auml;ngern und dabei Marktkaufleute und Schausteller ausdr&uuml;cklich einzubeziehen.</p>
<p>Die Staatsregierung begr&uuml;&szlig;t zudem, dass der Bund auch die Hilfsma&szlig;nahmen f&uuml;r Unternehmen bis Mitte 2021 verl&auml;ngert (&Uuml;berbr&uuml;ckungshilfe III). Das betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbst&auml;ndigen sowie die Reisebranche.</p>
<p>Der Bund wird au&szlig;erdem im Rahmen der &bdquo;Sozialgarantie 2021&ldquo; die Sozialversicherungsbeitr&auml;ge bei max. 40 % stabilisieren, indem er dar&uuml;ber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 deckt.</p>
<p>Das Wirtschaftsministerium bzw. das Arbeitsministerium werden alles zur Umsetzung N&ouml;tige veranlassen.</p>
<p><strong>b</strong>. Zur Erleichterung des internationalen Warenverkehrs werden Personen, die beruflich bedingt grenz&uuml;berschreitend Personen, Waren oder G&uuml;ter auf der Stra&szlig;e, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, von der Quarant&auml;nepflicht der Einreise-Quarant&auml;ne-Verordnung ausgenommen.</p>
<p><strong>c</strong>. Dem Personal an den staatlichen und kommunalen Schulen sowie an den privaten F&ouml;rderschulen wird ein einmaliges Kontingent von FFP2-Masken kostenlos zur Verf&uuml;gung gestellt. Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium eine entsprechende Verteilung von insgesamt ca. 300.000 FFP2-Masken (durchschnittlich 2 Masken je Lehrer) aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an das Personal &uuml;ber die Schulen veranlassen. Das Gesundheitsministerium wird durch entsprechende Ersatzbeschaffung den Bestand an FFP2-Masken im Pandemiezentrallager ausgleichen.</p>
<p><strong>2. Bayern gibt gr&uuml;nes Licht f&uuml;r Lockdown-Wirtschaftshilfe / Antragstellung ab jetzt m&ouml;glich / Bayerische Oktoberhilfe f&uuml;r Regionen mit fr&uuml;herem Lockdown pr&auml;zisiert</strong></p>
<p><strong>Novemberhilfe:</strong><br>
Der Ministerrat hat heute die Weichen f&uuml;r die Auszahlung der Novemberhilfe an Unternehmen und Selbstst&auml;ndige gestellt. Betroffene k&ouml;nnen bereits seit dem gestrigen Mittwoch Unterst&uuml;tzung beantragen. W&auml;hrend Solo-Selbstst&auml;ndige Hilfen von bis zu 5.000 Euro direkt beantragen k&ouml;nnen, erfolgt f&uuml;r alle anderen Selbstst&auml;ndigen und Unternehmen die Antragstellung &uuml;ber ihren Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftspr&uuml;fer oder vereidigten Buchpr&uuml;fer. In einem zweistufigen Verfahren werden zun&auml;chst Abschlagszahlungen in H&ouml;he von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gew&auml;hrt, h&ouml;chstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Durch die voll elektronische Antragstellung &uuml;ber die vom Bund zur Verf&uuml;gung gestellte Plattform soll eine besonders schnelle Auszahlung der Hilfen erfolgen. Die Abwicklung des Programms &uuml;bernimmt f&uuml;r Bayern wie bereits bei der &Uuml;berbr&uuml;ckungshilfe die Industrie- und Handelskammer f&uuml;r M&uuml;nchen und Oberbayern.</p>
<p>In den Verhandlungen mit dem Bund hat sich Bayern erfolgreich f&uuml;r Verbesserungen f&uuml;r seine Betriebe eingesetzt: B&auml;ckerei-Caf&eacute;s, Brauereigastst&auml;tten, Metzger mit angeschlossenem Imbissbetrieb und andere Mischbetriebe mit gastronomischem Angebot werden bei der Antragstellung den reinen Gastronomiebetrieben gleichgestellt. Au&szlig;erdem sind Unternehmen, die ihre Ums&auml;tze zu mindestens 80 Prozent mit Lieferungen oder Leistungen im Auftrag geschlossener Unternehmen &uuml;ber Dritte generieren, ebenfalls f&uuml;r die Novemberhilfe antragsberechtigt. Dies betrifft beispielsweise K&uuml;nstler, Caterer oder Tontechniker, die nicht direkt von der geschlossenen Veranstaltungsst&auml;tte, sondern &uuml;ber eine Veranstaltungsagentur engagiert werden.</p>
<p>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L&auml;nder haben am <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/25-november/" target="_blank" data-wpel-link="internal">25. November</a> 2020 beschlossen, aufgrund der Verl&auml;ngerung der f&uuml;r November beschlossenen Ma&szlig;nahmen bis zum <a class="wpg-linkify" href="https://fraenkischer.de/glossar/20-dezember/" target="_blank" data-wpel-link="internal">20. Dezember</a> 2020 auch die Novemberhilfe in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe zu verl&auml;ngern.</p>
<p><strong>Oktoberhilfe:</strong><br>
Die Staatsregierung hat heute zudem den Rahmen f&uuml;r die Abwicklung der bayerischen Lockdown-Hilfe (&bdquo;Oktoberhilfe&ldquo;) festgelegt. Damit unterst&uuml;tzt der Freistaat die Unternehmen und Selbstst&auml;ndigen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Rottal-Inn sowie den St&auml;dten Augsburg und Rosenheim, die vom fr&uuml;heren Lockdown betroffen waren.</p>
<p>Dieses bayerische Programm wird &uuml;ber das Antragsverfahren der Novemberhilfe auf Bundesebene mitabgewickelt. Die technischen Voraussetzungen werden durch den Bund zeitnah geschaffen. Eine Antragstellung f&uuml;r die Oktoberhilfe ist voraussichtlich ab Januar m&ouml;glich. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der technischen Vorgaben die Beantragung der Oktoberhilfe f&uuml;r alle Antragsteller (also auch Soloselbstst&auml;ndige) ausschlie&szlig;lich &uuml;ber einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftspr&uuml;fer oder vereidigten Buchpr&uuml;fer erfolgen muss.</p>
<p>Au&szlig;erdem hat der Ministerrat festgelegt, dass die Oktoberhilfe-Zahlungen auf Basis des Umsatzes aus dem Oktober 2019 ermittelt werden. Damit wird den Hoteliers und Gastst&auml;tten in den betreffenden Regionen noch besser geholfen: Eigentlich war eine Bemessung anhand des Umsatzes aus dem November 2019 geplant. Damit w&auml;ren jedoch die umsatzstarken Herbstferien im Oktober 2019 aus der Betrachtung ausgeklammert worden. Abgesehen vom Bemessungsmonat wird die Oktoberhilfe analog zur Novemberhilfe berechnet: Es werden also 75 Prozent des im Vergleichszeitraum 2019 erzielten Umsatzes (bei Restaurants nur die Ums&auml;tze mit vollem Mehrwertsteuersatz ohne Au&szlig;erhausverk&auml;ufe) erstattet.</p>
<p><strong>3. Staatshaushalt 2021 ist starkes finanzielles Fundament f&uuml;r wirtschaftliche, technologische und soziale Impulse / Schwerpunkte bei Investitionen, Bildung, Technologie und Forschung</strong></p>
<p>Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Regierungsentwurf f&uuml;r den bayerischen Haushalts 2021 beschlossen. Der 70,2 Mrd. Euro-schwere Jahreshaushalt ist ein klares Zeichen f&uuml;r Sicherheit, Stabilit&auml;t und Zukunft in der aktuellen Krisenzeit. Besonderes Zeichen von Solidit&auml;t der bayerischen Finanzpolitik ist das Ziel, trotz umfangreicher Hilfsprogramme und wichtiger Zukunftsinvestitionen, die krisenbedingte Neuverschuldung f&uuml;r die Jahre 2020 und 2021 auf die Gesamtsumme von 20 Mrd. Euro zu begrenzen.</p>
<p>Aus Sicht der Staatsregierung w&uuml;rde ein blindes Ansparen gegen die Krise, die derzeitige extrem schwierige Situation f&uuml;r die Menschen und die Wirtschaft nur versch&auml;rfen. Vielmehr m&ouml;chte die Staatsregierung dringend notwendige Impulse in den Bereichen Gesundheit, Bildung sowie Technologie und Forschung geben. Im Regierungsentwurf sind daher knapp 10 Mrd. Euro f&uuml;r wichtige Zukunftsinvestitionen enthalten &ndash; ein Rekord. Den gr&ouml;&szlig;ten Block stellen die Bildungsausgaben mit insgesamt rund 23,7 Mrd. Euro dar. Die Ausgaben f&uuml;r das Gesundheitswesen betragen insgesamt rund 5,7 Mrd. Euro. Gleichzeitig werden Gesundheits- und Bildungswesen auch personell deutlich gest&auml;rkt: 501 neue Stellen sind f&uuml;r den &Ouml;ffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen, 1.250 zus&auml;tzliche Stellen f&uuml;r Lehrer. Insgesamt sieht der Regierungsentwurf &uuml;ber 5.500 neue Stellen vor.</p>
<p>Der kommunale Finanzausgleich wird mit &uuml;ber 10,3 Mrd. Euro in der Gr&ouml;&szlig;enordnung des Vorjahres fortgef&uuml;hrt &ndash; ein wichtiges Zeichen, dass der Freistaat auch in Krisenzeiten zuverl&auml;ssiger Partner seiner Kommunen ist.</p>
<p>Auch bei den bayerischen Sozialprogrammen sind keine K&uuml;rzungen vorgesehen. So werden beispielsweise das bayerische Familiengeld, der Pflegebonus und die F&ouml;rderung von Kindertageseinrichtungen weitergef&uuml;hrt. F&uuml;r Klimaschutzoffensive und das Ma&szlig;nahmenpaket Artenschutz sind insgesamt rund 153 Mio. Euro vorgesehen.</p>
<p>Im n&auml;chsten Schritt wird der Regierungsentwurf dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.</p>
<hr>
<hr>
<p>Quelle: <a href="https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/?seite=1579" target="_blank" rel="noopener noreferrer follow" data-wpel-link="external">Bayerische Staatsregierung</a></p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="N1dYs5Wu2n"><p><a href="https://fraenkischer.de/bund-laender-beschluss-zur-corona-pandemie-zum-02-11-2020/" data-wpel-link="internal">Bund-L&auml;nder-Beschluss zur Corona-Pandemie g&uuml;ltig ab 2. November 2020</a></p></blockquote>
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