Treuchtlingen: +++ Unzulässige Fernzulassung +++
Am Freitag, 18.11.2022, wurde durch eine Streife der Treuchtlinger Polizei ein Sattelzug einer Kontrolle unterzogen.
Wie sich während der Kontrolle herausstellte, wurde die Sattelzugmaschine in den Niederlanden mit einem österreichischen Ausfuhrkennzeichen versehen. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar, weswegen die Weiterfahrt vor Ort unterbunden wurde. Den Fahrer erwarten diverse Anzeigen, u.a. wegen Kennzeichenmissbrauch.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen
